Das Bürgergeld in seiner aktuellen Form wird abgeschafft. Stattdessen soll ein neues, reformiertes System der sozialen Grundsicherung eingeführt werden. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Dort hat die Regierungskoalition eine Mehrheit. Innerhalb der SPD, einer der Regierungsparteien, gibt es jedoch Kritik an den Plänen.
Was ändert sich konkret?
Die Regeln für Menschen, die Bürgergeld beziehen, werden deutlich strenger. Ein zentraler Punkt ist die Pflicht, mit den Jobcentern (Arbeitsvermittlungsstellen) zusammenzuarbeiten. Wer dreimal eine Einladung zu einem Termin nicht wahrnimmt, riskiert die vollständige Streichung der Leistungen. Dies kann auch die Kosten für die Wohnung (Miete, Heizkosten) betreffen. Die Jobcenter müssen den Betroffenen aber zuvor die Möglichkeit geben, sich zu erklären, zum Beispiel telefonisch.
Auch der Umgang mit eigenem Vermögen wird geändert. Bisher gab es eine Schonfrist, in der Ersparnisse nicht angerechnet wurden. Diese feste Frist entfällt. Künftig müssen Antragstellende ihr eigenes Einkommen und Vermögen zuerst aufbrauchen, bevor sie staatliche Hilfe erhalten. Wie viel Geld geschützt ist, soll vom Alter abhängen.
Bedeutung für ukrainische Schutzsuchende in Deutschland
Viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen in Deutschland beziehen Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz. Für sie gelten die neuen Regeln ebenfalls, sobald sie in Kraft treten. Die Reform unterstreicht den Fokus der Politik auf die schnelle Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Jobcenter werden verpflichtet, die Vermittlung in Arbeit als Hauptaufgabe zu sehen. Gemeinsam mit den Leistungsbeziehenden sollen individuelle Pläne erarbeitet werden. Die Unterstützung kann Sprachkurse, Anerkennung von Berufsabschlüssen oder Umschulungen umfassen.
Was bedeutet das praktisch?
Für Betroffene ist es wichtig, die Kommunikation mit dem zuständigen Jobcenter ernst zu nehmen. Termine sollten unbedingt eingehalten werden. Bei Verhinderung ist es ratsam, sich sofort abzumelden und einen neuen Termin zu vereinbaren.
Die geplanten Änderungen treten frühestens am 1. Juli 2026 in Kraft. Bis dahin gelten die aktuellen Regeln. Eine sofortige Änderung der Leistungen gibt es nicht. Die geplante Reform wird voraussichtlich nur geringe finanzielle Einsparungen für den Staat bringen.
Wer unsicher ist, wie die Pläne die eigene Situation betreffen, kann sich an die Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) oder an die Sozialberatung von Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas oder der Diakonie wenden. Diese bieten oft auch Beratung in ukrainischer oder russischer Sprache an.
Quellen
- www.dw.com (19.12.2025)
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