Freitag, Dezember 19, 2025
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EU einigt sich auf neues Gesetz zu Asylzentren in Drittländern

by europepulse
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Die Verhandlungsführer der 27 EU-Staaten und des Europaparlaments haben eine politische Einigung erzielt. Der dänische Einwanderungsminister Rasmus Stoklund bestätigte dies in der Nacht zum 18. Dezember. Dänemark hat derzeit den Vorsitz im Rat der EU.

Das neue Gesetz erweitert das Konzept der „sicheren Drittstaaten“. EU-Länder können künftig leichter Vereinbarungen mit solchen Staaten schließen. Dort sollen dann Asylanträge von Menschen bearbeitet werden, die in die EU einreisen wollen.

Was bedeutet das konkret?

Für Asylsuchende ändern sich mehrere Dinge. Ihre Anträge können in Zentren außerhalb der EU bearbeitet werden, zum Beispiel in Albanien oder Uganda. Italien und die Niederlande planen solche Zentren bereits. Deutschland prüft eine Beteiligung.

Menschen können auch in Länder zurückgeschickt werden, in denen sie nie waren. Bisher war oft ein direkter Bezug zum Herkunftsland nötig. Abgelehnte Asylbewerber dürfen zudem nicht mehr automatisch in der EU bleiben, während sie gegen die Entscheidung klagen.

Neue gemeinsame Liste für „sichere Herkunftsstaaten“

Erstmals wird es eine gemeinsame EU-Liste von Ländern geben, die als „sicher“ gelten. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern sollen schneller bearbeitet werden können, zum Beispiel direkt an der Grenze.

Auf die erste Liste sollen diese sieben Länder kommen: Ägypten, Marokko, Tunesien, Indien, Kosovo, Bangladesch und Kolumbien. Auch EU-Beitrittskandidaten gelten generell als sicher, es sei denn, dort herrscht Krieg.

Was bedeutet das für ukrainische Schutzsuchende in Deutschland?

Diese neuen EU-Regeln gelten **nicht** für ukrainische Staatsbürger. Sie genießen in der EU einen besonderen Schutzstatus aufgrund des russischen Angriffskriegs. Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten in Deutschland weiterhin Aufenthalt nach dem §24 Aufenthaltsgesetz.

Die Reform zielt vor allem auf Menschen, die über das Mittelmeer oder andere Wege ohne Visum in die EU einreisen und einen Asylantrag stellen. Für sie sollen die Verfahren beschleunigt und Abschiebungen erleichtert werden.

Die endgültige Beschlussfassung durch das Europaparlament und den Ministerrat gilt nach der Einigung als Formsache. Die neuen Regeln sind Teil einer größeren Reform des europäischen Asylsystems.

Praktische Informationen für Ukrainer in Deutschland

Für Sie als ukrainische Schutzberechtigte ändert sich durch diese EU-Einigung nichts an Ihrem aktuellen Status. Wichtig ist:
* Ihr Aufenthaltstitel nach §24 bleibt bestehen.
* Ihre Arbeitserlaubnis und Sozialleistungen sind nicht betroffen.
* Die Regelung betrifft das allgemeine Asylrecht, nicht den speziellen Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.

Bei Fragen zu Ihrem Aufenthalt wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle.

Quellen

Foto: Philipp Birmes / Pexels License

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