Sa., 06 Juni 2026 Berlin 22:01 DE / UKR / EN

Regensburgs Ex-Oberbürgermeister Wolbergs zu Haftstrafe verurteilt

Der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist wegen Vorteilsannahme zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil des München I ist noch nicht rechtskräftig.

Regensburgs Ex-Oberbürgermeister Wolbergs zu Haftstrafe verurteilt
Bild: Tagesschau

Das Landgericht München I hat Joachim Wolbergs, den ehemaligen Oberbürgermeister von Regensburg, am heutigen Tag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Kammer folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft und sah Wolbergs in neun Fällen der Vorteilsannahme schuldig. Aufgrund der langen Verfahrensdauer von rund zehn Jahren gelten vier Monate der Strafe als bereits verbüßt.

Wolbergs nahm das Urteil sichtlich geschockt zur Kenntnis. Während der Urteilsbegründung zeigte er sich regungslos. Das Gericht stellte fest, dass Wolbergs bewusst war, dass ein Regensburger Immobilienunternehmen durch Parteispenden und Unterstützung bei Renovierungsarbeiten sein Wohlwollen als Oberbürgermeister erkaufen wollte.

Insgesamt flossen aus dem Umfeld des Unternehmens vor und nach dem Kommunalwahlkampf 2014 Spenden in Höhe von rund einer halben Million Euro an Wolbergs‘ früheren SPD-Ortsverein. Zudem half die Firma bei der Renovierung seiner Wohnung und eines Ferienhauses, wobei die Bauleitung nicht in Rechnung gestellt wurde. Das Gericht war überzeugt, dass Wolbergs wusste, dass diese Unterstützung dazu diente, sein Wohlwollen zu sichern.

Der Vorsitzende Richter betonte, dass im öffentlichen Dienst strenge Regeln gelten. Er verglich die Situation mit einer Lehrerin, die sich überlegen müsse, ob sie eine Schachtel Pralinen annehmen darf. Wolbergs sei nicht so naiv, wie er sich darstelle, so der Richter. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht die lange Verfahrensdauer und die damit verbundenen gesundheitlichen Folgen.

Wolbergs‘ Verteidiger, Peter Witting, kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Er äußerte Unverständnis über den Ausgang des Verfahrens und kritisierte die Richter, deren Befangenheitsanträge im Verfahren gescheitert waren.