Sina Hochreiter ist das neue Münchner Kindl

Die 27-jährige Wirtstochter Sina Hochreiter ist das neue Münchner Kindl, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Ihre Eignung muss sie im Herbst auf dem Oktoberfest unter Beweis stellen.
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Die 27-jährige Wirtstochter Sina Hochreiter ist das neue Münchner Kindl, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Ihre Eignung muss sie im Herbst auf dem Oktoberfest unter Beweis stellen.

Ein 49-jähriger Mann ist am U-Bahnhof Kolumbusplatz in München in die Gleise gestürzt und später an seinen Verletzungen gestorben. Passanten hatten ihn noch vor einem einfahrenden Zug retten können, wie die Polizei mitteilte.

Das Oberlandesgericht München hat drei Unterstützer der sogenannten Kaiserreichsgruppe verurteilt, die während der Coronapandemie die Entführung des damaligen Karl Lauterbach plante. Die Strafen liegen zwischen einem Jahr und vier Monaten und zwei Jahren und drei Monaten.

Seit knapp einer Woche müssen Pendler der U3 und U6 an den Goetheplatz und Poccistraße auf Busse umsteigen. Nach zahlreichen Beschwerden über Gedränge und falsche Busse reagiert die MVG nun mit umfassenden Maßnahmen.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die aktuellen Münchner Nachrichten: Der mutmaßliche Drahtzieher des Anschlags auf das Restaurant Eclipse wurde gefasst, die Stadt darf trotz gewonnenem Zelt-Streit die Wiesn-Zuschläge nicht erteilen, und ein Headhunter wurde zu neun Jahren Haft verurteilt.

Ein Ehepaar ist in München festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden vor, für China an deutschen Hochschulen spioniert zu haben.

Die Stadtwerke München (SWM) haben beim Ausbau der Ökostromkapazitäten beachtliche Fortschritte erzielt, ihr selbstgestecktes Ziel jedoch nicht vollständig erreicht. Ein Kommentar der Süddeutschen Zeitung fordert das Unternehmen auf, das Verfehlen des Ziels offen zu kommunizieren, um die Glaubwürdigkeit nicht zu gefährden.

Der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist wegen Vorteilsannahme zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil des München I ist noch nicht rechtskräftig.