Sa., 06 Juni 2026 Berlin 23:38 DE / UKR / EN

Public Viewing zur WM 2026: Lärmschutz gelockert

Die Bundesregierung hat für die Fußball-WM der Männer 2026 Ausnahmen vom Lärmschutz beschlossen. Damit sind Public-Viewing-Übertragungen teilweise bis spät in die Nacht erlaubt.

Public Viewing zur WM 2026: Lärmschutz gelockert
Bild: Bundesregierung

Die Bundesregierung hat eine befristete Verordnung erlassen, die Public-Viewing-Veranstaltungen während der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 auch nach 22 Uhr erlaubt. Die Regelung gilt vom 20. Mai bis 31. Juli 2026 und kommt dem Wunsch der Bundesländer nach, die im Lärmschutzrecht keine eigenen Befugnisse haben. Der Bundesrat hat der Ausnahme formal zugestimmt.

Die WM wird vom 11. Juni bis 19. Juli in Mexiko, Kanada und den USA ausgetragen. Wegen der Zeitverschiebung fallen viele Live-Übertragungen in Deutschland in die Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Die Verordnung erlaubt den Kommunen, jede Veranstaltung einzeln zu prüfen und zu genehmigen – ein genereller Anspruch auf Erlaubnis besteht nicht.

Die generelle Lärmschutzregelung greift grundsätzlich um 22 Uhr, um die Nachtruhe der Bevölkerung zu schützen. Für die WM mit 104 Spielen an 34 Tagen hat die Bundesregierung nun eine Ausnahme geschaffen. Die zuständige Behörde vor Ort entscheidet nach sorgfältiger Abwägung, ob eine Public-Viewing-Veranstaltung erlaubt wird.

EuroPulse berichtete am 17. Mai 2026 über die optimistische Haltung der Bundesregierung beim Kauf von Tomahawks (Link).

Quelle: Bundesregierung