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75 Grundgesetz: Wie Deutschlands provisorische Verfassung entstand

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz feierlich verkündet. Der Tagesschau-Artikel von Frank Bräutigam erklärt die Entstehungsgeschichte und die wichtigsten Inhalte der deutschen Verfassung.

75 Grundgesetz: Wie Deutschlands provisorische Verfassung entstand
Bild: Tagesschau

Nach dem Zweiten Weltkrieg lag Deutschland in Trümmern – staatliche Strukturen gab es keine mehr. Die Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion teilten das Land in vier Besatzungszonen auf. Ab Herbst 1945 entstanden in den Westzonen nach und nach neue Bundesländer mit eigenen Landtagen und Ministerpräsidenten.

Der Konflikt zwischen Ost und West verschärfte sich zusehends. Im März 1948 verließ die Sowjetunion den Alliierten Kontrollrat. Die Berlin-Blockade ab Ende Juni 1948 schnitt West-Berlin fast ein Jahr lang von der Versorgung auf dem Landweg ab – nur über die Luftbrücke war die Stadt zu erreichen.

Auftrag für einen Weststaat

Die westlichen Alliierten drängten nun auf die Gründung eines deutschen Weststaates. Am 1. Juli 1948 beauftragten sie die Ministerpräsidenten der westlichen Bundesländer, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Ziel war ein demokratischer, föderaler Staat mit einer starken Zentralinstanz, der die individuellen Freiheitsrechte der Bürger garantiert.

Der Parlamentarische Rat nahm diese Aufgabe ab dem 1. September 1948 in Bonn in Angriff. Das Gremium bestand aus 61 Männern und vier Frauen, die von den Landtagen der Länder entsandt worden waren. Aus West-Berlin waren fünf Personen ohne Stimmrecht dabei. Den Vorsitz führte Konrad Adenauer, der spätere erste Bundeskanzler der Bundesrepublik.

Abstimmung und Inkrafttreten

Am 8. Mai 1949 – genau vier Jahre nach der deutschen Kapitulation – verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz mit 53 zu zwölf Stimmen. Die westlichen Besatzungsmächte gaben am 12. Mai ihre Zustimmung. Anschließend stimmten die gewählten Volksvertreter in den Länderparlamenten zu.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn unterzeichnet und trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland war gegründet. In der sowjetischen Besatzungszone folgte am 7. Oktober 1949 die Gründung der DDR.

Bewusst provisorisch

Eine zentrale Sorge trieb die Länder 1948/49 um: Würde die Gründung eines Weststaates die deutsche Teilung endgültig besiegeln? Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wählten deshalb bewusst den Namen „Grundgesetz“ statt „Verfassung“. Es sollte ein Provisorium sein – mit Blick auf eine mögliche Wiedervereinigung des geteilten Landes.

Quelle: Tagesschau