Der Entwurf sieht mehrere neue Strafvorschriften vor. Geschützt werden sollen Menschen vor bildbasierter sexualisierter Gewalt, darunter Vergewaltigungsvideos, sexualisierte Deepfakes und heimlich hergestellte intime Aufnahmen, etwa in der Sauna. Auch heimliche Aufnahmen von bekleideten intimen Körperstellen sollen strafbar werden, sofern es sich um eine offensichtlich sexualisierte Darstellung handelt.
Weitere Änderungen betreffen den Identitätsmissbrauch über Fake-Profile sowie Cyberstalking mit satellitengestützten Trackern. Betroffene sollen sich nach den Plänen leichter vor Gericht wehren und Accountsperren erreichen können. Hubig sagte: „Digitale Gewalt ist wie ein Flächenbrand.“ Sexualisierte Deepfakes und voyeuristische Aufnahmen kursierten millionenfach im Netz, sogar Videos von Vergewaltigungen würden geteilt. „Das dürfen wir nicht hinnehmen“, so die Ministerin.
Kritik vom Richterbund
Der Deutsche Richterbund erklärte, Gesetzesverschärfungen allein reichten im Kampf gegen digitale Gewalt nicht aus. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte, die Bundesländer müssten die Personalmisere der überlasteten Strafjustiz beenden. Auch der Auskunftsanspruch für Betroffene stehe und falle mit seiner Durchsetzbarkeit; dafür brauche es mehr Richter und eine Speicherung von Internet-Adressen.
Quelle: Tagesschau



