Ab Januar 2027 soll das Kindergeld von 259 auf 267 Euro pro Kind und Monat steigen, 2028 dann auf 272 Euro. Das steht im Einkommensteuerreformgesetz 2027, das der Bundestag heute in erster Lesung berät. Beschlossen ist noch nichts: Die Entwürfe gehen jetzt in den Finanzausschuss, und Bundestag wie Bundesrat müssen zustimmen.
Was sich für Familien konkret ändern soll
Neben dem Kindergeld steigt der Kinderfreibetrag von derzeit 9.756 Euro auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028). Der Grundfreibetrag wächst auf 12.564 Euro, ein Jahr später auf 12.900 Euro, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 auf 1.430 Euro. Der Steuertarif wird zwischen 17.800 und 70.600 Euro Einkommen etwas abgeflacht. Laut Bundestag würde eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ab 2028 um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sprach bei der Kabinettsentscheidung von einer „Frage der Fairness“. Die Bundesregierung rechnet für das erste Jahr mit einer Gesamtentlastung von etwa zehn Milliarden Euro, ab 2028 mit der vollen Wirkung.
Gegenfinanziert wird unter anderem über einen früher greifenden Reichensteuersatz (ab 250.000 Euro) und einen neuen Satz von 47 Prozent ab 280.000 Euro. Es gibt aber auch Posten, die Familien und Beschäftigte spüren können: Der absetzbare Anteil bei Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent (Höchstbetrag 900 statt 1.200 Euro), die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Dafür wird der steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschlag künftig bis 75 statt 50 Euro Stundenlohn gewährt.
Kindergeld ohne Antrag – aber nicht für alle
Parallel hat der Bundestag am 9. Juli beschlossen, dass die Familienkasse in bestimmten Geburtsfällen auf den Antrag verzichten kann (neuer § 67 Abs. 2 EStG). Die Zustimmung des Bundesrats stand nach Angaben von Fachportalen zuletzt noch aus; vorgesehen ist ein Start zum 1. Januar 2027. Zuerst sollen Geschwisterkinder profitieren, ab März 2027, Erstgeborene folgen später. Wer keine Bankverbindung hinterlegt hat, wer im Ausland lebt oder wessen Anspruch unklar ist, muss weiterhin aktiv werden.
Aus der Union kommt Druck: Das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) hält die Pläne laut einem durchgesickerten Schreiben für nicht weitgehend genug und fordert mehr gegen die kalte Progression. Klingbeil entgegnete, er sei offen für Änderungen im Bundestag, „aber das Geld muss dann auch erstmal gefunden werden“. Der BDI kritisierte den Entwurf als Steuerenttäuschung. Die Grünen fordern in einem eigenen Antrag eine stärkere Anhebung des Kindergeldes im Vergleich zu den Freibeträgen, weil Familien mit hohem Einkommen von Freibeträgen mehr profitieren.
Unsere Einschätzung: Der Grundstein steht, die Zahlen dürften sich bis zur Verabschiedung aber noch verschieben, vor allem bei der Gegenfinanzierung. Eltern müssen bis dahin nichts tun. Wer Kindergeld bereits bezieht, bekommt die Erhöhung automatisch; bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt von selbst, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist. Auch Eltern aus der Ukraine mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG können Kindergeld beziehen – im Zweifel lohnt eine Nachfrage bei der Familienkasse oder einer Migrationsberatung.
Quellen: Deutscher Bundestag, beck-aktuell, Volksstimme/dpa, Lohnsteuer kompakt, Tagesschau



