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E-Auto-Prämie: Wer bis zu 6.000 Euro bekommt – und wer nichts

Ein Neuwagen mit Stecker kann bis zu 6.000 Euro Staatsgeld bringen – aber nur mit BundID, passenden Steuerbescheiden und 36 Monaten Haltefrist.

E-Auto-Prämie: Wer bis zu 6.000 Euro bekommt – und wer nichts
Symbolbild: Ed Harvey / Pexels

Ein Neuwagen mit Stecker kann bis zu 6.000 Euro Staatsgeld bringen – aber nur mit BundID, passenden Steuerbescheiden und 36 Monaten Haltefrist.

Wer 2026 ein neues Elektroauto gekauft oder geleast hat, kann dafür Geld vom Staat bekommen: zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Das Antragsportal läuft seit dem 19. Mai, die Bundesregierung hat die Anleitung jetzt noch einmal veröffentlicht. Entscheidend ist nicht das Kaufdatum, sondern die Erstzulassung – sie muss am oder nach dem 1. Januar 2026 liegen.

Gefördert werden nur Privatpersonen, nur Neuwagen und nur Autos, die zum Antragsteller zugelassen sind. Reine Batterieautos und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten eine Basisprämie von 3.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range-Extender bekommen 1.500 Euro, müssen aber höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer elektrisch fahren können.

Dazu kommen Zuschläge: 1.000 Euro für ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro, weitere 1.000 Euro unter 45.000 Euro, außerdem 500 Euro pro Kind, höchstens für zwei Kinder. Das ergibt bis zu 6.000 Euro für reine E-Autos und bis zu 4.500 Euro für Hybride. Die Bundesregierung formuliert die zweite Einkommensstufe im Fließtext missverständlich; Tabelle und Gesamtbetrag passen nur, wenn die Stufen sich addieren – so beschreiben es auch andere Medien.

Wer bekommt nichts?

Die Obergrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, mit Kindern steigt sie um 5.000 Euro je Kind auf höchstens 90.000 Euro. „Zu versteuernd“ heißt: nach Abzügen, aber ohne Grundfreibetrag – das Bruttogehalt ist also meist deutlich höher. Maßgeblich sind die beiden letzten Steuerbescheide aller Haushaltsmitglieder mit Einkommen, gemittelt; sie dürfen höchstens drei Jahre alt sein. Wer erst seit Kurzem in Deutschland arbeitet, sollte vorab klären, welche Bescheide vorliegen.

Der Antrag in drei Schritten

Erstens: eine BundID mit Identitätsnachweis. Ein Benutzername mit Passwort reicht nicht; nötig sind die Online-Ausweisfunktion oder ein ELSTER-Zertifikat. Zweitens: den Antrag im Portal „Förderzentrale Deutschland“ ausfüllen – die Fahrzeugdaten gleicht das System selbst mit dem Kraftfahrt-Bundesamt ab. Drittens: Unterlagen hochladen, also die Steuerbescheide, bei Bedarf einen Kindergeld-Nachweis und bei Plug-in-Hybriden die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Fragen beantwortet das BAFA unter 06196 908-1009 oder elektromobilitaet@bafa.bund.de.

Wichtig: Beantragt wird erst nach der Zulassung, nicht beim Vertragsabschluss. Zieht der Händler die Prämie nicht schon im Kaufpreis ab, muss man den Betrag vorstrecken. Electrive weist zudem darauf hin, dass Angebote mit bereits eingerechneten 6.000 Euro für viele Käufer irreführend sein können – den Höchstbetrag gibt es nur bei niedrigem Einkommen und zwei Kindern; die Rechtmäßigkeit solcher Preise sei „juristisch durchaus umstritten“.

Und der Haken?

Das Auto muss 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Der frühere Umweltbonus, der Ende 2023 auslief, verlangte nur sechs Monate. Für drei Milliarden Euro bis 2029 sollen rund 800.000 Fahrzeuge gefördert werden – rechnerisch gut 3.700 Euro pro Auto. Das ist ein Durchschnittswert; wir halten es für wahrscheinlich, dass der Topf bei weiter steigenden Zulassungen (von Januar bis April waren es rund 224.000 reine Elektroautos, 23,6 Prozent Marktanteil) schneller schrumpft als geplant. Wer ohnehin einen Neuwagen plant, sollte nicht zu lange warten.

Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig – für viele Familien mit kleinem Budget ist das die größte Lücke.

Quellen: Bundesregierung, web.de, electrive, Solarserver

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