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Ukrainer-Schutzstatus bis 2028: Was jetzt für Sie gilt

Ein Jahr mehr Sicherheit für Ukrainer in Deutschland – aber mit einer Hürde für Männer, die neu einreisen. Was für Bestandsfälle gilt und was Sie jetzt vorbereiten können.

Ukrainer-Schutzstatus bis 2028: Was jetzt für Sie gilt
Symbolbild: Leeloo The First / Pexels

Ein Jahr mehr Sicherheit für Ukrainer in Deutschland – aber mit einer Hürde für Männer, die neu einreisen. Was für Bestandsfälle gilt und was Sie jetzt vorbereiten können.

Wer in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 lebt, muss derzeit nichts tun: Der EU-Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine läuft nach einem Durchführungsbeschluss des Rates ((EU) 2026/1912) bis zum 4. März 2028. Neu ist eine Bedingung für Männer, die erst jetzt ankommen. Stand: 9. Oktober 2026.

Was gilt für alle, die schon hier sind?

Für sie ändert sich nichts. Die Botschafter der Mitgliedstaaten hatten sich am 15. Juli geeinigt, der Rat beschloss am 30. Juli, veröffentlicht wurde der Beschluss am 4. August, in Kraft trat er einen Tag später (so berichtet Ukranews). Wer den Schutz bereits in einem EU-Land hat, bleibt von den neuen Regeln ausdrücklich ausgenommen. Nach Angaben von Eurostat sind das EU-weit rund 4,38 Millionen Menschen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen EU-Recht und deutscher Praxis: Ihre Aufenthaltserlaubnis ist in Deutschland bisher per Verordnung bis zum 4. März 2027 verlängert (Bundesregierung). Das geschah automatisch, ohne Antrag und ohne Termin bei der Ausländerbehörde. Die Verordnung dazu erschien 2025 am 27. Oktober im Bundesgesetzblatt (asyl.net). Eine Verordnung für die Zeit bis März 2028 haben wir bislang nicht gefunden. Es ist nach dem Muster der Vorjahre wahrscheinlich, dass sie in den kommenden Wochen oder Monaten folgt – eine Redaktionseinschätzung, keine Zusage des Bundesinnenministeriums. Bis dahin gilt: kein Antrag nötig, den Termin bei der Behörde nur bei konkretem Anlass vereinbaren.

Was ändert sich für Männer, die neu einreisen?

Wehrpflichtige Männer – nach Angaben des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg im Alter von 23 bis 60 Jahren – bekommen vorübergehenden Schutz nur noch, wenn sie belegen, dass sie die Ukraine legal verlassen haben und ihre Wehrpflicht erfüllen oder von ihr befreit sind. Als Nachweis gelten ein Ausreisestempel im Pass oder ein überprüfbares amtliches Dokument, etwa über die App Reserv+. Die Beweislast liegt bei den Antragstellern.

Das Bundesinnenministerium setzt das mit der Neunten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung um (Bundesrat-Drucksache 431/26, 12. August). Sie erlaubt Einreisen ohne Visum bis zum 4. Dezember 2027 für 90 Tage; wer länger bleiben will, muss einen Antrag nach § 24 stellen. Das Ministerium rechnet jährlich mit rund 24.000 betroffenen wehrpflichtigen Männern. Wer den Nachweis nicht bringt, kann Asyl beantragen – dann wird individuell geprüft, eine automatische Abschiebung folgt daraus nicht. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Regel als mögliche mittelbare Diskriminierung nach Geschlecht und Alter.

Was ist mit dem Plan B für 2028?

Ein Jahr mehr Schutz ist auch ein Jahr, um sich einen dauerhaften Titel zu sichern. Rund 398.000 Menschen aus der Ukraine waren im Sommer 2026 in Deutschland beschäftigt, etwa 344.000 davon sozialversicherungspflichtig (Handwerksblatt). Wer arbeitet, kann über die Anerkennung des Abschlusses (§§ 18a, 18b AufenthG) oder die sogenannte Erfahrungssäule einen Aufenthaltstitel außerhalb des Schutzstatus anstreben. Die Erfahrungssäule verlangt zwei Jahre staatlich anerkannte Ausbildung oder Studium, zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren und einen tarifgebundenen oder ausreichend zahlenden Arbeitgeber (mindestens 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, derzeit 45.630 Euro im Jahr). Stefan Gustav von der Handwerkskammer Koblenz nennt die Verlängerung „eine gute Nachricht“ und warnt: „Denn wenn der vorübergehende Schutz ausläuft, müsste man über einen anderen Aufenthaltstitel nachdenken.“

Unsere Einschätzung: Wer plant zu bleiben, sollte Anerkennungsverfahren und Sprachnachweise jetzt anstoßen, weil Anerkennungsstellen Wartezeiten haben – ein Puffer bis März 2028 ist dafür nicht groß. Eine neue Entscheidung über den Schutz ab 2028 wird voraussichtlich im Sommer 2027 fallen.

Quellen: Bundesrat-Drucksache 431/26, Bundesregierung, asyl.net, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Handwerksblatt, Ukranews

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