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Bundestag berät Wohngeldkürzung von über einer Milliarde Euro

In der Nacht zum Freitag hat der Bundestag in erster Lesung über die geplante Wohngeldreform debattiert. Ein Drittel der 1,3 Millionen Haushalte könnte den Anspruch verlieren.

Bundestag berät Wohngeldkürzung von über einer Milliarde Euro
Symbolbild: Marta Branco / Pexels

In der Nacht zum Freitag hat der Bundestag in erster Lesung über die geplante Wohngeldreform debattiert. Ein Drittel der 1,3 Millionen Haushalte könnte den Anspruch verlieren.

Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ beraten. Nach Angaben des Bundestags wurden die Vorlagen nach 20-minütiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Die geplanten Einsparungen belaufen sich laut Gesetzentwurf auf 1,156 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 1,486 Milliarden Euro im Jahr 2028. Betroffen sind die rund 1,3 Millionen Haushalte, die 2025 Wohngeld bezogen haben.

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) verteidigte die Kürzungen in der Debatte. Der Bundeshaushalt stehe kurzfristig unter „massivem Konsolidierungsdruck“, sagte sie laut Deutschlandfunk. Das Wohngeld sei der „einzige Posten, wo Einsparungen erbracht werden können“, und die Kürzung sei „der einzig gangbare Weg“. Die Oppositionsparteien kritisierten die späte Uhrzeit der Debatte und die Pläne inhaltlich scharf. Die Grünen-Abgeordnete Mayra Vriesema sagte laut ZDFheute, 20 Minuten nachts um halb 1 sollten dazu führen, dass wenige mitbekommen, „was Sie hier eigentlich vorhaben“. Die Linken-Abgeordnete Sahra Mirow warnte vor Mietrückständen, Kündigungen und Wohnungsverlust.

Was die Reform konkret vorsieht

Die Reform sieht vor, die Wohngeldformel zu ändern, die Anpassung an Inflation und Mietpreisentwicklung auszusetzen und die sogenannte Heizkostenkomponente zu halbieren. Nach Einschätzung des Bundesbauministeriums könnte dadurch etwa ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte künftig keinen Anspruch mehr haben. Die übrigen Haushalte sollen weniger Unterstützung erhalten. Wie viel weniger, lässt sich laut taz nicht pauschal sagen, weil das Wohngeld individuell nach Einkommen, Miethöhe und Wohnort berechnet wird. Bereits ausgestellte Wohngeldbescheide sollen bis zu ihrem Auslaufen gültig bleiben, berichtet der Bayerische Rundfunk.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die angestrebten Vereinfachungen, kritisiert aber die Kürzungen. „Die Aussetzung der Wohngeldfortschreibung und die Reduzierung der Heizkostenkomponente schwächen jedoch die Entlastungswirkung für einkommensschwache Haushalte“, heißt es in der Stellungnahme. Es bestehe die Gefahr, dass mehr Haushalte auf Grundsicherung angewiesen seien. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, bei der Ausgestaltung der Einsparungen sei bereits berücksichtigt worden, „dass soziale Härten so gering wie möglich ausfallen“.

Rentner, Alleinerziehende und Kinder besonders betroffen

Eine Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die der Berliner Morgenpost vorab vorliegt, zeigt, wen die Kürzungen besonders treffen: In 51 Prozent der Wohngeldhaushalte leben Rentner, in 39 Prozent Kinder. Rund 130.000 Bezieher sind alleinerziehend. Laut DGB sind etwa 1,1 Millionen Kinder betroffen, etwa 400.000 Haushalte würden ihren Anspruch komplett verlieren. Der DGB warnt zudem, dass Familien mit Kindern durch den Wegfall des Wohngelds auch den Kinderzuschlag verlieren könnten, der nur gezahlt wird, wenn keine Grundsicherung bezogen wird. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern kritisiert laut BR: „Das Ministerium verlagert das Problem, löst es aber nicht. Es spart beim Wohngeld und schiebt die Kosten in die Grundsicherung.“

In Bayern bezogen im vergangenen Jahr knapp 120.000 Haushalte Wohngeld, im Schnitt fast 300 Euro pro Monat. Der Bayerische Städtetag rechnet damit, dass auch im Freistaat etwa ein Drittel der Haushalte aus der Förderung fallen könnte. Genauere Zahlen gibt es bislang nicht. Augsburg schätzt, dass rund 20 Prozent der knapp 5.500 Haushalte ihren Anspruch verlieren. Erlangen rechnet damit, dass von 1.283 Haushalten nur 73 betroffen wären. München befürchtet sogar Mehrkosten durch den Wechsel in die Grundsicherung.

Die Reform wird nun in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Änderungen sind möglich. Auch in den noch anstehenden Haushaltsberatungen soll sie Thema sein. Hubertz sagte laut taz, sie unterstütze eine intensive Beratung. Ob die Kürzungen in der geplanten Form kommen, ist damit noch offen.

Quellen

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