Die Werchowna Rada hat am Montag, 12. Oktober, das Gesetz Nr. 16119 über die Bildungsrechte nationaler Minderheiten verabschiedet – mit 266 Stimmen. Es ist die Bedingung, die Ungarn für die Öffnung von zwei weiteren Verhandlungsclustern auf Ukraines Weg in die EU gestellt hatte. Budapest hat nach Berichten der Europeiska Prawda den Schritt bereits begrüßt.
Das Gesetz schafft einen eigenen Status für Schulen nationaler Minderheiten: Ihn erhält, wer mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in der Minderheitensprache unterrichtet. Gemeint sind Sprachen, die zugleich Amtssprachen der EU sind – Russisch ist ausdrücklich nicht erfasst. Das Parlament rechnet mit etwa 149 Schulen, rund 1,2 Prozent aller allgemeinbildenden Schulen. Ukrainisch bleibt die Hauptsprache des Unterrichts; fordern die Eltern von mindestens zwei Dritteln einer Klasse mehr Ukrainisch, müssen zusätzliche Fächer auf Ukrainisch angeboten werden. Eltern können zudem Zeugnisse und Bildungsdokumente zweisprachig erhalten, Prüfungsunterlagen der externen Abschlusstests werden übersetzt – ausgenommen Sprach- und Literaturprüfungen.
Warum hängt EU-Beitritt an Schulbänken?
Der Streit reicht bis 2017 zurück. Damals schrieb das ukrainische Bildungsgesetz Ukrainisch als Hauptunterrichtssprache vor; Ungarn, das rund 100.000 Angehörige der ungarischen Minderheit vor allem in Transkarpatien vertritt, sah deren Rechte beschnitten. Ein Minderheitengesetz vom 8. Dezember 2023 (317 Stimmen) sollte nach Empfehlungen von Europarat und Venedig-Kommission nachbessern, genügte Budapest aber nicht. Seit dem Frühjahr 2026 verhandelt Kyjiw mit der neuen ungarischen Regierung unter Péter Magyar; im Mai war von elf Forderungen die Rede. Magyar betonte noch am 3. September, die Ukraine müsse das reguläre Verfahren ohne Sonderwege durchlaufen.
Das Ergebnis: Nach Cluster 1 (Juni) und Cluster 6 (Juli) blockierte Ungarn den nächsten Schritt. Beide Verfahren – Ukraine und Moldau – sind im „Paketansatz“ gekoppelt, deshalb hing auch Chișinău fest. Bislang sind für beide Länder sieben von 33 Kapiteln eröffnet; Cluster 2 (Binnenmarkt, neun Kapitel) und Cluster 3 (Wettbewerbsfähigkeit und inklusives Wachstum, acht Kapitel) würden die Zahl auf 24 erhöhen.
Was jetzt noch fehlen kann
Formal ist noch nichts offen. Die Verhandlungspositionen liegen seit dem 9. Oktober bereit; die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) sollten sie am Abend des 12. Oktober beraten, alle 27 Staaten müssen zustimmen. Gibt es grünes Licht, könnten die Beitrittskonferenzen am Rande des Rats für Allgemeine Angelegenheiten am 13. Oktober stattfinden. Außenminister Andrij Sybiha informierte seine ungarische Amtskollegin Anita Orbán nach der Abstimmung und äußerte die Hoffnung auf eine Öffnung schon am Dienstag. Unklar ist die Unterschrift: Das Statusblatt der Rada soll nach Angaben von Censor.net die Signatur von Präsident Selenskyj am selben Tag zeigen, UNN berichtete zuvor noch von der Vorbereitung zur Unterzeichnung.
Unsere Einschätzung, mit Vorbehalt: Ungarns Veto ist politisch weitgehend entschärft, solange Budapest Wort hält; das Risiko liegt weniger in der Abstimmung als in der Umsetzung. Die Minderheitenorganisationen in Transkarpatien hatten den Entwurf unterstützt, doch jede Anwendungsfrage – Lehrpläne, Prüfungen, Finanzierung – kann neuen Streit auslösen. Kyjiw will alle sechs Cluster bis Ende 2026 öffnen; angesichts der bisherigen Verzögerungen halten wir das für ehrgeizig. Für Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland ändert sich dadurch nichts unmittelbar: Der Beitritt bleibt eine Frage von Jahren, nicht Monaten.
Quellen: Kyiv Post, New Voice of Ukraine, UNN, Censor.net, New Union Post



