Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Ein Gesetz ist das noch nicht – aber es zeigt, in welche Richtung es für Eltern und Teenager geht. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was soll sich für Kinder unter 13 ändern?
Bis die EU ein Mindestalter festlegt, soll in Deutschland eine nationale Übergangsregel gelten: Kinder unter 13 dürfen soziale Netzwerke grundsätzlich nicht nutzen. Ausnahmen sind für Angebote vorgesehen, die nachweislich kindgerecht sind. Für Jugendliche von 13 bis 18 Jahren sind abgestufte Nutzungsbeschränkungen geplant – wie sie aussehen, steht in der Mitteilung des Familienministeriums nicht.
Wie soll das Alter geprüft werden?
Ab 2027 will der Bund eine Altersprüfung über die digitale Brieftasche „d-you“ (EUDI-Wallet) anbieten; sie soll nur bestätigen, dass das Mindestalter erreicht ist, ohne weitere Daten preiszugeben. Plattformen sollen zudem süchtig machende Designelemente verhindern, Empfehlungsalgorithmen sollen standardmäßig ausgeschaltet sein. Auf EU-Ebene will die Bundesregierung in den Verhandlungen zum „KIDS Act“ ein generelles Verbot unter 13 und „Safety by Design“ durchsetzen.
Und was ist mit Eltern, Schule und Polizei?
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) soll klarstellen, dass die Jugendhilfe die digitale Lebenswelt junger Menschen mitdenkt; Medienkompetenz soll in Familienbildung, Jugendarbeit und Schulsozialarbeit verankert werden. Geplant sind eine bundesweite Aufklärungskampagne für Eltern, ein „KI-Seepferdchen“ für Grundschulkinder (ohne konkreten Termin, „zeitnah“) und eine „Kinder-Online-Wache“ – eine kindgerechte Version der Online-Wachen der Länder, für die der Bund bei den Ländern werben will. Schule ist Ländersache, deshalb hängt vieles von Gesprächen mit den Landesregierungen ab.
Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte laut Ministerium: „Die Analyse ist vorbei, jetzt geht es an die Umsetzung.“ Die Grundlage bilden 56 Empfehlungen einer Expertenkommission, deren Abschlussbericht am 11. September vorgelegt wurde.
Unsere Einschätzung: Für Familien ändert sich zunächst nichts. Das Papier nennt keinen Zeitplan für die Altersgrenze unter 13, keine Sanktionen und keine Details zur Kontrolle der Ausnahmen. Berichten zufolge könnte die Altersprüfung auch Erwachsene betreffen – das ist noch offen. Realistisch ist, dass die Regeln erst mit der EU-Debatte und einem Gesetzgebungsverfahren konkret werden; Prien hatte schon im Sommer betont, der Schlüssel liege in Brüssel (Zuvor berichtet). Wer Kinder hat, kann trotzdem schon jetzt tun, was die Eckpunkte vorwegnehmen: Altersfreigaben der Apps prüfen, Empfehlungsfunktionen abschalten und mit den Kindern über Cybermobbing sprechen.
Quellen: BMBFSFJ, Horizont, IT-Fachportal



