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Kindergeld ohne Antrag: Was Familien 2027 erwartet

Der Bundesrat hat das antragslose Kindergeld gebilligt. Wann es startet, wer dabei bleibt und wie viel Geld ab 2027 mehr kommen soll.

Kindergeld ohne Antrag: Was Familien 2027 erwartet
Symbolbild: Jonathan Borba / Pexels

Der Bundesrat hat das antragslose Kindergeld gebilligt. Wann es startet, wer dabei bleibt und wie viel Geld ab 2027 mehr kommen soll.

Wer in Deutschland ein Kind bekommt, muss bisher Kindergeld beantragen – mit Formularen, Nachweisen und oft wochenlanger Wartezeit. Das soll sich ab 2027 ändern: Der Bundesrat hat am 25. September die Reform für antragsloses Kindergeld endgültig gebilligt. Zugleich steht im Entwurf der Steuerreform, dass der Betrag von 259 auf 267 Euro steigen soll.

Zuvor hatte der Bundestag das Gesetz am 9. Juli beschlossen; Union, SPD und Grüne stimmten dafür. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte bei der Vorstellung: „Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein.“ Die Reform gehört zur Modernisierungsagenda von Bund und Ländern und folgt dem „Once-Only“-Prinzip: Behörden tauschen Daten untereinander aus, Bürger sollen sie nur einmal liefern.

Wie soll das automatisch funktionieren?

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt jedem Neugeborenen eine Steuer-ID. Das Standesamt meldet die Geburt, die Daten gehen automatisch an die Familienkasse. Wenn dort alles eindeutig ist, wird gezahlt, ohne dass Eltern einen Antrag stellen. Das Gesetz soll nach Angaben der Berichterstattung Anfang Januar 2027 in Kraft treten, die Einführung erfolgt aber in zwei Stufen.

Stufe eins startet im Frühjahr 2027 für Familien, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld beziehen – die Familienkasse kennt ihre Daten. Das Finanzministerium nannte zuvor März 2027 als Termin für die ersten Zahlungen. Stufe zwei folgt Ende 2027 (genannt wird November) für erstgeborene Kinder, allerdings nur, wenn mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt, der Familienkasse eine IBAN vorliegt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Fehlen Angaben, bleibt es bei der bisherigen Praxis: Die Familienkasse prüft, Eltern ergänzen vorausgefüllte Unterlagen. Änderungen, etwa einen Umzug oder das Ende der Ausbildung, müssen sie weiterhin unverzüglich melden.

Und der Betrag?

Die Höhe regelt das Gesetz nicht. Dafür gibt es einen zweiten Entwurf: Das Kabinett hat Anfang September den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Danach steigt das Kindergeld von derzeit 259 auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028. Das sind pro Kind 96 beziehungsweise 156 Euro mehr im Jahr. Der Kinderfreibetrag soll von 9.756 auf 10.056 und dann 10.236 Euro wachsen. Für eine Familie mit zwei Kindern und je 2.800 Euro Bruttogehalt beider Eltern rechnet das Finanzministerium 2028 mit rund 632 Euro Entlastung pro Jahr – vorläufig, wie es betont. Bundestag und Bundesrat müssen dem Paket noch zustimmen.

Die Gegenfinanzierung ist umstritten: höhere Spitzensteuersätze, eine höhere Pauschalsteuer für Minijobs, weniger Förderung für Handwerkerleistungen. Mehrere Länder warnen vor Steuerausfällen, das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) hält die Entlastung für zu klein. Die Beträge können sich im Verfahren also noch ändern.

Für Familien aus der Ukraine ändert sich zunächst nichts: Wer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 hat und mit dem Kind in Deutschland lebt, beantragt Kindergeld weiter bei der zuständigen Familienkasse (Formular KG1 mit Anlage Kind). Einen Job verlangt die Bundesagentur seit Juni 2022 nicht mehr. Unsere Einschätzung: Bei der automatischen Auszahlung für Erstgeborene könnte die Arbeitsbedingung gerade für neu angekommene Eltern zur Hürde werden; wer sie nicht erfüllt, muss wohl weiter selbst aktiv werden. Das ist eine Prognose, keine Zusage der Behörden. Bis das Gesetz greift, gilt: Antrag nach der Geburt nicht aufschieben.

Quellen: Bundesregierung, Bundesagentur für Arbeit, Berliner Zeitung, PwC Deutschland

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