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München prüft Mietinserate: Wer zu viel verlangt, bekommt Post

Ein neues Tool gleicht Wohnungsanzeigen mit dem Mietspiegel ab. Was der Mietenmonitor bringt – und wo Mieter kostenlos ihre Miete prüfen lassen können.

München prüft Mietinserate: Wer zu viel verlangt, bekommt Post
Symbolbild: Hakan Tunc / Pexels

Ein neues Tool gleicht Wohnungsanzeigen mit dem Mietspiegel ab. Was der Mietenmonitor bringt – und wo Mieter kostenlos ihre Miete prüfen lassen können.

Der Münchner Sozialausschuss hat am Donnerstag den „Mietenmonitor“ auf den Weg gebracht: Ein digitales Tool soll Wohnungsanzeigen auf Online-Portalen automatisch mit dem Mietspiegel abgleichen. Wer eine Wohnung deutlich zu teuer anbietet, bekommt Post von der Stadt.

Das Prinzip ist einfach. Die Software liest öffentlich zugängliche Inserate, vergleicht die verlangte Miete mit der Vergleichsmiete für Lage und Ausstattung und meldet Auffälligkeiten ans Sozialreferat. Vermieter bei „signifikanten Überschreitungen“ werden über die Rechtslage informiert und gebeten, ihr Angebot zu prüfen. Eine Zahl, ab wann eine Überschreitung „signifikant“ ist, nennt die Stadt bisher nicht. Das Projekt läuft bis Ende 2028 und wird danach auf seine Wirkung hin ausgewertet.

Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) sagte laut Rathaus Umschau, die Mieten in München lägen „auf Rekordniveau“. Die Stadt gehe davon aus, dass viele Vermieter schlicht den Mietvorschlag der Portale übernehmen – und der sei oft zu hoch. Die Grünen-Rosa-Liste-Fraktion, die das Tool schon in der vergangenen Wahlperiode gefordert hatte, spricht von einem Frühwarnsystem, das ansetze, „bevor Mietverträge geschlossen werden“. Fraktionschefin Clara Nitsche verweist auf Münchner Forschende, nach denen nur 2,4 Prozent der Befragten die Mietpreisbremse genutzt haben: „Wer klagt schon gegen die eigene Vermieter*in?“

Was der Monitor kann – und was nicht

Ein Bußgeld löst der Monitor nicht aus, und Mieter bekommen durch ihn keinen neuen Anspruch. Er ist ein Hinweis, kein Verbot. Der Grund liegt im Gesetz: Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz kann überhöhte Miete als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn sie rund 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegt und der Vermieter ein geringes Angebot ausnutzt. Genau diesen Nachweis hält die Stadt selbst auch in München für sehr schwer; auf privat vereinbarte Mietverträge hat sie keinen Zugriff. Auf eine Gesetzesänderung des Bundes wartet das Rathaus seit Jahren vergeblich.

Unsere Einschätzung, mit der Unsicherheit einer Pilotphase: Der Effekt hängt davon ab, ob Vermieter auf einen Brief reagieren, der keine Sanktion androht. Bei Inseraten, die nur die Portalvorschläge kopieren, kann das funktionieren; bei bewusst überhöhten Möblierungsaufschlägen eher nicht.

Was Sie als Wohnungssuchende jetzt selbst tun können

Auf den Monitor muss niemand warten. Der Mietspiegel 2025 nennt im Schnitt 15,38 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter, 5,5 Prozent mehr als 14,58 Euro im Jahr 2023. Unter 2025.mietspiegel-muenchen.de lässt sich die Vergleichsmiete für freifinanzierte Wohnungen berechnen – am besten vor der Unterschrift.

Die städtische Mietberatung (Franziskanerstraße 8, Zimmer 238) prüft kostenlos Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und überhöhte Mieten, bis zu 30 Minuten pro Termin. Wer wenig Deutsch spricht, kann einen Dolmetscher bekommen. Termine: 089 233-40200, Mo–Fr 8.30–12 Uhr, Mo–Mi 13.30–15 Uhr, oder per E-Mail an mietberatung.soz@muenchen.de. Voraussetzung: Die Wohnung liegt in München, und weder Mieter noch Vermieter sind durch Anwalt oder Verband vertreten. Rechtliche Schreiben verfasst die Beratung nicht. Sie bearbeitet nach eigenen Angaben rund 25.000 Beratungen im Jahr.

Quellen: Rathaus Umschau München, Stadt München – Mietberatung, Stadt München – Mietspiegel, t-online

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