Fr., 16 Okt. 2026 Kyjiw 10:01Berlin 09:01London 08:01 UKR / DE / EN

Bundestag beschließt digitale Brieftasche ab 2027

Der Bundestag hat am Donnerstag die gesetzliche Grundlage für die digitale Brieftasche „d-you“ beschlossen. Sie soll am 2. Januar 2027 starten – ältere Menschen müssen ihren Personalausweis dann nicht mehr erneuern.

Bundestag beschließt digitale Brieftasche ab 2027
Symbolbild: Kampus Production / Pexels

Der Bundestag hat am Donnerstag die gesetzliche Grundlage für die digitale Brieftasche „d-you“ beschlossen. Sie soll am 2. Januar 2027 starten – ältere Menschen müssen ihren Personalausweis dann nicht mehr erneuern.

Der Bundestag hat am Donnerstag die gesetzliche Grundlage für die digitale Brieftasche „d-you“ beschlossen. Wie das ZDF am 15. Oktober berichtet, soll die Wallet am 2. Januar 2027 in Betrieb gehen. Deutschland setzt damit eine EU-Verordnung um, die jedes Mitgliedsland verpflichtet, eine Anwendung für digitale Ausweise auf dem Smartphone bereitzustellen.

Nach Angaben von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) soll die Wallet am 2. Januar 2027 starten, wie t-online.de am Donnerstag meldet. Schritt für Schritt sollen weitere Dokumente wie der Führerschein hinzukommen. Perspektivisch soll der Ausweis auf dem Handy auch in der analogen Welt ausreichen, sodass die Plastikkarte zu Hause bleiben kann. Die Nutzung der App ist freiwillig.

Was ändert sich für ältere Menschen?

Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen vor, die Bürger von Bürokratie entlasten sollen. Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, soll diesen unbegrenzt weiterverwenden dürfen – die übliche Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der zehnjährigen Gültigkeit fällt weg. Laut Gesetzentwurf gilt das für alle, die zum Zeitpunkt der Beantragung ihres aktuellen Personalausweises 70 Jahre alt oder älter waren. Wie das ZDF erläutert, muss etwa ein heute 80-Jähriger, dessen Ausweis im nächsten Jahr abläuft, diesen nicht mehr verlängern.

Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Hintergrund ist, dass mit steigendem Lebensalter die Gebrauchssituationen zurückgehen und gegebenenfalls die Neubeantragung gleichzeitig einen großen individuellen Aufwand bedeutet.“ Grob wird erwartet, dass etwa 285.000 Neuantragsfälle pro Jahr wegfallen könnten.

Allerdings gibt es Einschränkungen: Wer den abgelaufenen Ausweis weiterverwenden will, kann ihn nur noch ohne die Online-Funktion nutzen. Die Dokumentensicherheit mit dem im Personalausweis verbauten Chip und andere technische Sicherheitsmerkmale sowie die Verwendbarkeit im EU-Ausland könnten nicht unbegrenzt gewährleistet werden, heißt es dazu. Bei Reisen innerhalb der EU sei es trotzdem empfehlenswert, einen gültigen Ausweis dabei zu haben. Die Option, den alten weiter zu benutzen, sei vor allem für den alltäglichen Gebrauch gedacht – etwa bei Polizeikontrollen oder beim Gang zum Wahllokal.

Was ändert sich beim Reisepass?

Auch für den Reisepass gibt es eine Neuerung: Hat sich der im Dokument vermerkte Wohnort geändert, muss dieser nicht mehr umgetragen werden. Nach einem Umzug kann der alte Wohnort im Pass stehen bleiben. Bisher bedeutete das entweder einen Gang zum Bürgeramt oder, wenn regional angeboten, einen Online-Antrag zur Änderung. Laut Gesetzentwurf könnten so rund 1,2 Millionen Ummeldungen auf Ämtern wegfallen.

Beide Regelungen sind Teil eines Gesetzes zur Einführung der digitalen Brieftasche. Dabei geht es um die sogenannte EUDI-Wallet. Mit dem Personalausweis auf dem Smartphone soll man sich leichter gegenüber Behörden, Dienstleistern oder Vertragspartnern im Netz ausweisen können. Online Anträge beim Amt stellen, Bankkonten eröffnen, Verträge schließen, einkaufen und bestimmte Plattformen im Netz nutzen, wo das Alter nachgewiesen werden muss – solche Dinge sollen damit einfacher werden.

Das Gesetz muss zunächst noch durch den Bundesrat. Wann genau die neuen Regelungen in Kraft treten, ist noch offen.

Quellen

EuroPulse auf Telegram: die wichtigsten Nachrichten kurz und auf Ukrainisch →