Sa., 17 Okt. 2026 Kyjiw 11:18Berlin 10:18London 09:18 UKR / DE / EN

Jobcenter-Miete: Wer 2025 draufzahlte – und was jetzt gilt

Fast 376.000 Haushalte zahlten 2025 im Schnitt 129 Euro monatlich selbst, weil das Jobcenter die Miete nicht voll übernahm. Seit Juli gelten strengere Regeln.

Jobcenter-Miete: Wer 2025 draufzahlte – und was jetzt gilt
Symbolbild: Muhammed Hanefi / Pexels

Fast 376.000 Haushalte zahlten 2025 im Schnitt 129 Euro monatlich selbst, weil das Jobcenter die Miete nicht voll übernahm. Seit Juli gelten strengere Regeln.

Im Jahresdurchschnitt 2025 haben 375.980 Haushalte in der Grundsicherung einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz bezahlt, weil das Jobcenter sie nur bis zur örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen hat. Im Schnitt fehlten 129,39 Euro im Monat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor (Drucksache 21/8477, Bundestag-hib vom 15. Oktober 2026).

Es handelt sich um 14,9 Prozent der 2,52 Millionen Bedarfsgemeinschaften, bei denen überhaupt Unterkunftskosten anerkannt wurden. Zusammen ergibt das eine Lücke von rund 651 Millionen Euro im Jahr. Zum Vergleich: Für 2024 hatte die Bundesregierung etwa 339.000 betroffene Haushalte, durchschnittlich 118 Euro Differenz und rund 494 Millionen Euro genannt. Die Gesamtsumme ist also um etwa ein Drittel gewachsen, die Zahl der Haushalte um gut ein Zehntel.

Bayern und Berlin: Wo die Lücke am größten ist

Regional sind die Unterschiede groß. In Berlin fehlen betroffenen Haushalten im Schnitt 209,72 Euro im Monat, in Bayern 154,71 Euro – der zweithöchste Wert. Der Anteil betroffener Haushalte ist in Rheinland-Pfalz mit 21,3 Prozent am höchsten, in Bayern liegt er bei 18,1 Prozent. Am niedrigsten sind die Werte in Brandenburg (8,4 Prozent) und Bremen (9,5 Prozent). Wo Mieten hoch und Angemessenheitsgrenzen knapp sind, wächst die Lücke zwangsläufig.

Eine Bewertung der Zahlen gibt die Bundesregierung nicht ab. Nur zu einer Frage wird sie konkret: Das Arbeitsministerium erarbeite einen Gesetzentwurf zu Umzugskosten, wie ihn die Sozialstaatskommission empfohlen hat. Einen Zeitpunkt nennt die Antwort nicht.

Seit 1. Juli gelten andere Regeln

Die Zahlen stammen aus der Zeit des Bürgergelds. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Grundsicherung, die der Bundestag am 5. März beschlossen hat. Nach den Angaben des Bundesarbeitsministeriums dürfen die Wohnkosten schon in der Karenzzeit höchstens das 1,5-Fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze betragen; früher wurden im ersten Jahr die tatsächlichen Kosten gezahlt. Zusätzlich legen Kommunen eine Obergrenze pro Quadratmeter fest, damit kleine, aber teure Wohnungen nicht durchrutschen. Verstößt eine Miete gegen die Mietpreisbremse, gilt sie als unangemessen. Einige Portale schreiben, die Karenzzeit sei faktisch abgeschafft – das Ministerium beschreibt sie weiterhin, nur mit Deckel. Wer schon vor Juli Bürgergeld bezog, behält nach Darstellung von buergergeld.org die alten Regeln bis zum Ende der laufenden Karenzzeit.

Unsere Einschätzung: Da die Daten von 2025 stammen, ist die Wirkung der Verschärfung darin noch nicht sichtbar. Mit dem Deckel ab dem ersten Tag und dem Quadratmeterlimit dürfte die Lücke 2026 und 2027 eher größer werden, vor allem in Städten mit knappem Wohnungsmarkt wie München. Wie stark, lässt sich erst mit den nächsten Zahlen sagen.

Was Betroffene jetzt tun können

Zuerst die Berechnung verlangen: Das Jobcenter muss die Angemessenheitsgrenze und ihre Herleitung nennen. Eine Absenkung der Miete setzt nach § 22 SGB II in der Regel eine schriftliche Aufforderung mit Frist voraus. Gegen einen Bescheid kann man in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wohnungssuche dokumentieren – Anfragen, Absagen, Besichtigungen –, denn wer nachweisbar sucht und nichts Passendes findet, hat bessere Karten. Krankheit, Pflege und Schulbesuch der Kinder müssen berücksichtigt werden. Kostenlose Hilfe bieten Sozialberatungen von Caritas, Diakonie und AWO, die Migrationsberatung für Erwachsene sowie Mietervereine.

Für Ukrainerinnen und Ukrainer gilt: Wer vor dem 1. April 2025 eingereist ist, erhält in der Regel Grundsicherung vom Jobcenter, für später Eingereiste ist meist das Sozialamt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Die Regeln zur Miete unterscheiden sich dort; im Zweifel beim zuständigen Amt nachfragen.

Quellen: Bundestag (hib), Drucksache 21/8477, BMAS, VDIV, buergergeld.org

EuroPulse auf Telegram: die wichtigsten Nachrichten kurz und auf Ukrainisch →