Wohngebäude in Deutschland sollen künftig standardmäßig auch gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben versichert sein. Das sehen Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundesfinanzministerium von Lars Klingbeil und das Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig vorgelegt haben, wie tagesschau.de berichtet. Zuerst hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ darüber berichtet; das Papier liegt auch der Nachrichtenagentur dpa vor.
Demnach sollen neu abgeschlossene Versicherungen für Wohngebäude künftig standardmäßig weitere Naturgefahren abdecken. Im Schadensfall müssten Eigentümerinnen und Eigentümer den Eckpunkten zufolge höchstens 20.000 Euro selbst tragen. Bereits bestehende Gebäudeversicherungen sollen erweitert werden können.
„Fachleute erwarten, dass Extremwetter durch den Klimawandel noch häufiger für große Schäden an Häusern sorgen werden. Wir brauchen deshalb einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden“, sagte Hubig dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Zugleich müsse der Schutz für Eigentümer und Mieter bezahlbar bleiben.
Bislang sind Elementarschäden nur über einen zusätzlichen Versicherungsbaustein abgedeckt. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind 98 Prozent aller Wohngebäude gegen Feuer, Sturm oder Hagel versichert, aber nur 59 Prozent auch gegen Ereignisse wie Überschwemmungen oder Erdrutsche. Im Schnitt verursachen diese in Deutschland Schäden von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr.
„Es ist richtig, dafür zu sorgen, dass mehr Gebäude gegen Naturgefahren versichert sind“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Eine Pflichtversicherung verhindere aber keinen einzigen Schaden. „Damit Elementarschutz auch in 20 Jahren noch bezahlbar bleibt, brauchen wir deshalb gleichzeitig verbindliche Prävention und eine staatliche Rückversicherung für extreme Naturkatastrophen, wie sie der Koalitionsvertrag ausdrücklich vorsieht.“



