Wie der Bundestag berichtet, steht am Donnerstag, 23. April 2026, die erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf der Tagesordnung. Dieser trägt den Titel „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“. Für die Debatte sind 30 Minuten vorgesehen. Anschließend soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden, wobei dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie die Federführung bei den weiteren Beratungen zukommen soll.
Nach Angaben der Bundesregierung zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die wesentlichen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1788 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umzusetzen und, soweit erforderlich, das nationale Energiewirtschaftsrecht an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1789 anzupassen. Wie der Bundestag mitteilt, dient der Entwurf dazu, Planungssicherheit zu schaffen, indem ein Rechtsrahmen für künftige Investitionen in Wasserstoffinfrastrukturen geschaffen und der bestehende Rechtsrahmen für Erdgasinfrastrukturen überarbeitet wird. „Damit wird ein Beitrag geleistet für die vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele erforderliche Weiterentwicklung und Transformation der Energieversorgungsnetze“, heißt es in der Vorlage.
Der Entwurf umfasst laut Quelle eine Reihe spezifischer Regelungen. Dazu gehören Vorgaben zur integrierten Netzentwicklungsplanung für Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze. Ebenso wird die Einführung einer Netzentwicklungsplanung für Wasserstoffverteilernetze sowie von Planungsinstrumenten für die Transformation der Gasnetze auf Verteilernetzebene vorgesehen. Weitere enthaltene Punkte sind Regelungen zur Zertifizierung auf Wasserstofftransportnetzebene, zur Entflechtung im Wasserstoffbereich und zur Regulierung des Netzzugangs zu Wasserstoffnetzen. Auch der Netzanschluss an Wasserstoff- und Erdgasnetze, einschließlich des Zugangs zu Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, wird geregelt.
Zudem beinhaltet der Gesetzentwurf Vorgaben zur Regulierung der Netzentgelte für Gas und Wasserstoff, zu den Aufgaben der Betreiber von Wasserstoffnetzen, Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals sowie Vorschriften für die Überwachung durch die Regulierungsbehörden im Wasserstoffbereich. Abschließend sind Regelungen zur Gas- und Wasserstoffkennzeichnung im Rahmen von Versorgungsverträgen enthalten. Mit diesen umfassenden Änderungen soll die nationale Gesetzgebung an die europäischen Standards angeglichen und die Grundlage für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft gelegt werden.



