So., 07 Juni 2026 Berlin 00:39 DE / UKR / EN

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Anwaltsnotariats vor

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats vorgelegt, der unter anderem die Zulassungsfristen verkürzt und flexible Altersgrenzen einführt, um die notarielle Versorgung zu sichern.

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Anwaltsnotariats vor
Bild: Deutscher Bundestag

Wie der Bundestag berichtet, findet am Donnerstag, 23. April 2026, die erste Beratung des von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurfs „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ statt. Nach einer 30-minütigen Debatte ist die Überweisung des Entwurfs an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung geplant.

Der Gesetzentwurf sieht mehrere Änderungen vor, um den Zugang zum Anwaltsnotariat zu erleichtern und die Attraktivität des Berufs zu steigern. Laut Entwurf soll die bisherige dreijährige Zulassungsfrist zur notariellen Fachprüfung entfallen, sodass die Prüfung künftig unmittelbar im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden kann. Zudem wird eine zweite Wiederholungsmöglichkeit eingeführt, um den Prüfungsdruck zu reduzieren. Die örtliche Wartezeit soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Nach Angaben der Bundesregierung sollen Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Zuletzt müssen die verpflichtenden Fortbildungsstunden künftig lediglich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden; eine Bindung an das jeweilige Kalenderjahr soll entfallen.

Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat um. Dabei soll die gesetzliche Altersgrenze bei Vollendung des 70. Lebensjahres grundsätzlich bestehen bleiben. Bei bestehendem Bewerbermangel soll jedoch künftig auf Antrag eine zweimalige Verlängerung der Amtszeit für jeweils drei Jahre möglich sein. Spätestens mit Ablauf des 76. Lebensjahres soll das notarielle Amt dann endgültig enden.

Mit diesen Regelungen will die Bundesregierung die notarielle Versorgung langfristig sicherstellen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, „ohne die Planungssicherheit jüngerer Bewerber zu beeinträchtigen“. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Beruf des Anwaltsnotars attraktiver zu gestalten und Engpässe in der Versorgung zu vermeiden. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch die berufliche Praxis und sollen eine moderne und flexible Ausgestaltung des Anwaltsnotariats ermöglichen.

Die erste Beratung im Bundestag markiert den Beginn des parlamentarischen Verfahrens, in dem der Entwurf nun in den Fachausschüssen detailliert geprüft und möglicherweise modifiziert wird. Die Bundesregierung betont, dass die Reform notwendig sei, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und der regionalen Ungleichheit zu begegnen. Die geplanten Neuerungen sollen dazu beitragen, dass auch in Zukunft ausreichend Notare zur Verfügung stehen, um die rechtliche Beratung und Begleitung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf reflektiert damit eine umfassende Modernisierungsstrategie, die sowohl die Ausbildung als auch die Berufsausübung im Anwaltsnotariat betrifft. Die Einführung flexibler Altersgrenzen und die Vereinfachung von Zulassungsverfahren sind zentrale Elemente, um den Beruf für Nachwuchskräfte attraktiver zu machen und gleichzeitig die Erfahrung langjähriger Notare zu nutzen. Die weitere Beratung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird zeigen, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen im Detail ausgestaltet und umgesetzt werden.