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Bamf sieht keinen Fehler bei Abschiebungsandrohung gegen Baby

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hält an seiner Abschiebungsandrohung gegen ein drei Monate altes Mädchen fest. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den Bescheid vorerst ausgesetzt und das Vorgehen scharf kritisiert.

Bamf sieht keinen Fehler bei Abschiebungsandrohung gegen Baby
Archivfoto: Roy Zuo / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hält an seiner Abschiebungsandrohung gegen ein drei Monate altes Mädchen fest. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den Bescheid vorerst ausgesetzt und das Vorgehen scharf kritisiert.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sieht keinen Fehler in seiner Abschiebungsandrohung gegen ein drei Monate altes Mädchen. Das teilte ein Sprecher der Behörde am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Bescheid in einem Eilbeschluss vorerst ausgesetzt, wie das Gericht am Mittwoch dem epd bestätigte. Zuerst hatte das Online-Fachmagazin MiGAZIN über den Fall berichtet.

Das Mädchen ist in Deutschland geboren. Seine Eltern stammen aus der Türkei und sind kurdisch. Ihre Asylanträge hatte das Bamf bereits 2025 abgelehnt. Dagegen klagen sie, eine abschließende Entscheidung steht noch aus. Für ihr Kind mussten sie einen separaten Asylantrag stellen, über den nach einem neuen Eilverfahren entschieden wurde. Nach den seit Juni 2026 geltenden Verschärfungen des Flüchtlingsrechts bietet eine Klage keinen automatischen vorläufigen Abschiebeschutz mehr. Die Familie lebt im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

Das Gericht kritisierte das Bamf ungewöhnlich scharf. Dass ein drei Monate altes Kind nicht von seinen Eltern getrennt werden sollte, „liegt auf der Hand“, heißt es in dem unanfechtbaren Eilbeschluss (Az.: 7 L 2405/26.WI.A). Enge familiäre Bindungen stünden einer Trennung auch dann entgegen, wenn die Betroffenen kein Aufenthaltsrecht hätten, sondern ihr Aufenthalt nur für die Dauer des Asylverfahrens gestattet sei. Dazu gebe es bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen. Dass das Bamf „sich weigert, diese mittlerweile herrschende Rechtsprechung anzuerkennen, ist für das Gericht unverständlich“.

Das Bamf wies die Kritik am Freitag zurück. Es wäre ohnehin Aufgabe der örtlichen Ausländerbehörde gewesen, konkrete Abschiebehindernisse zu prüfen, sagte der Sprecher. „Die Abschiebung eines drei Monate alten Kindes ohne seine Eltern kommt erkennbar nicht in Betracht.“ Das Bundesamt sehe jedoch keinen Fehler darin, bei Abschiebungen auch engste Familienangehörige voneinander zu trennen. „Die Rechtsauslegung des VG Wiesbaden – und anderer Verwaltungsgerichte –, dass eine Abschiebungsandrohung grundsätzlich nicht erlassen werden darf, wenn Familienangehörige sich lediglich gestattet in Deutschland aufhalten, teilt das Bundesamt derzeit nicht“, so der Sprecher. Es gebe keine einheitliche Rechtsprechung. Das Bamf sei an einer „höchstrichterlichen Klärung“ interessiert.

Kritik kam auch von der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (Agah). Sie sprach von einer politischen Entwicklung, „in der steigende Abschiebezahlen zunehmend zum Maßstab gemacht werden“. Dabei gerieten die konkreten Lebensumstände der Betroffenen und die Verantwortung, Entscheidungen sorgfältig und im Einklang mit geltendem Recht zu treffen, aus dem Blick. Das Anstreben immer höherer Abschiebezahlen sei entmenschlichend.

Quellen

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