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Bundestag stimmt über Frühstartrente ab

Der Bundestag entscheidet am Freitag über die Einführung einer staatlich geförderten Frühstartrente für Kinder ab sechs Jahren. Vorgesehen sind zehn Euro monatlich pro Kind in ein Altersvorsorgedepot.

Bundestag stimmt über Frühstartrente ab
Bild: Deutscher Bundestag

Der Bundestag entscheidet am Freitag über die Einführung einer staatlich geförderten Frühstartrente für Kinder ab sechs Jahren. Vorgesehen sind zehn Euro monatlich pro Kind in ein Altersvorsorgedepot.

Der Bundestag entscheidet an diesem Freitag über die von der Bundesregierung geplante Frühstartrente. Nach einer Debatte soll das Parlament über den Gesetzentwurf abstimmen, wie der Bundestag auf seiner Website mitteilt. Vorgesehen ist, dass der Staat für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten, das erste Geld aber erst 2027 fließen, wie die Deutsche Rentenversicherung nach dem Kabinettsbeschluss mitteilte.

Die Frühstartrente startet mit dem Geburtsjahrgang 2020 – also den Kindern, die in diesem Jahr sechs Jahre alt werden. Laut Statistischem Bundesamt kamen 2020 rund 770.000 Babys in Deutschland zur Welt. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen. Ältere Kinder können zwar ebenfalls ein Depot erhalten, bekommen aber keine staatlichen Einzahlungen. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt nannte diese Einschränkung in der ersten Lesung „schlicht ungerecht“. Auch die Versicherungswirtschaft forderte in der Anhörung, alle Jahrgänge zu fördern. Die Koalition bleibt beim Stufenplan, auch wegen der Kosten: 198 Millionen Euro im Jahr 2027, 411 Millionen Euro im Jahr 2030.

Wie funktioniert die Frühstartrente konkret?

Eltern können einen zertifizierten Anbieter auswählen und das Depot online abschließen – eine Beratung ist nicht vorgeschrieben. Bis zur Volljährigkeit dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, zudem gilt eine Kostenobergrenze von einem Prozent. Wer kein Depot eröffnet, landet automatisch in einem staatlichen Sammeltopf: Die Bundesbank legt die Zahlungen ab dem 1. Januar 2028 in einem Sondervermögen an. Der Finanzausschuss hat nachgeschärft, dass das Geld ausschließlich in breit gestreute weltweite Aktien oder Aktienfonds fließen darf. So soll ausgeschlossen werden, dass die Politik das Kapital für eigene Ziele einsetzt.

Das angesparte Vermögen kann später in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Wer das Geld aus dem Bundesbank-Topf nicht überträgt, verliert es: Laut Stellungnahme des Bundesrates sollen die Mittel mit dem 35. Geburtstag verfallen. Im ersten Entwurf lag die Grenze sogar bei 25 Jahren. Die Länder fordern, Betroffene kurz vor Ablauf der Frist noch einmal anzuschreiben. Die Bundesregierung hat zugesagt, das zu prüfen – festgeschrieben ist es noch nicht.

Eltern und Großeltern können das Depot mit eigenen Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr aufstocken. Für diese zusätzlichen Beiträge sind allerdings keine weiteren Steuervorteile vorgesehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält schon die 6.840 Euro für viel zu hoch: Davon profitierten vor allem wohlhabende Familien, warnten die Verbraucherschützer in der Anhörung.

Was verspricht die Regierung – und was sagen Kritiker?

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hob in der ersten Lesung hervor, allein aus der staatlichen Förderung könne bis zum Renteneintritt ein Betrag von 53.000 Euro entstehen. Wenn Eltern und Großeltern monatlich 20 Euro dazutun, könne eine Summe von 160.000 Euro zusammenkommen. Die Berliner Zeitung hat nachgerechnet: Die 53.000 Euro setzen eine Rendite von sieben Prozent pro Jahr über fast sechs Jahrzehnte ohne Kosten voraus. Bei sechs Prozent seien es gut 32.000 Euro, bei fünf Prozent rund 19.000 Euro – die Inflation fresse davon noch einen großen Teil.

Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums entsteht allein aus der staatlichen Förderung bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro. Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband hält bei guter Wertentwicklung einen Betrag von ungefähr 2.000 Euro für realistisch. Entscheidend sei aus ihrer Sicht aber, was danach passiere: Die Frühstartrente sei nur ein erster Baustein. Wenn die jungen Erwachsenen ins Berufsleben einstiegen, müssten sie das Depot mit eigenen Beiträgen weiter besparen. „Nur dann kann man davon ausgehen, dass wirklich eine gute ergänzende Altersvorsorge dabei rauskommt“, sagte Mohn dem MDR.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnet die Frühstartrente als Mogelpackung. „Sie ist keine Rente und verschweigt die sozialen und ethischen Risiken des Kapitalmarkts“, heißt es in einer Stellungnahme. Sie sei daher abzulehnen. Die Linke spricht von „privater Kundenakquise auf Staatskosten“. Union und SPD sehen dagegen einen Meilenstein. Der CDU-Abgeordnete Mathias Middelberg verwies auf die langfristigen Chancen des Kapitalmarkts und den Zinseszinseffekt.

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Pläne. Die Frühstartrente ergänze das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche und erleichtere den frühzeitigen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge, hieß es in einer Stellungnahme.

Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Auch der Bundesrat muss dem Entwurf noch zustimmen. Solange Bundestag und Bundesrat nicht zugestimmt haben, gibt es keine zertifizierten Frühstartrenten-Depots. Wer jetzt einen Vertrag als „Kinder-Rente“ angeboten bekommt, sollte genau prüfen, ob es sich um das geförderte Produkt handelt.

Quellen

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