Russland verschärft die Kontrolle über Immobilien in den besetzten ukrainischen Gebieten. Wie die Deutsche Welle berichtet, haben die Besatzungsbehörden Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen aufgefordert, ihre Rechte bis zum 1. Juli 2026 nach russischem Recht umschreiben zu lassen. Andernfalls droht die Enteignung.
Die Umschreibung erfordert jedoch das persönliche Erscheinen und einen russischen Pass – eine Hürde, die für viele geflüchtete Ukrainer unüberwindbar ist. „Es bricht mir das Herz“, sagte eine betroffene Frau aus der Region Saporischschja, die 2022 nach Kyiv floh. „Ich habe mein ganzes Leben dort aufgebaut. Mein Geschäft wurde bombardiert. Ich musste alles zurücklassen, was mir lieb war.“ Sie hofft auf die Befreiung ihrer Stadt und weigert sich, bei den Besatzern zu registrieren.
Bereits 2014 begannen russische Besatzer, Häuser von Ukrainern zu beschlagnahmen. 2021 erklärte die selbsternannte „Volksrepublik Donezk“ verlassene Wohnungen für „eigentümerlos“. 2024 weiteten die Besatzungsbehörden diese Praxis aus: Als „eigentümerlos“ gelten nun Wohnungen, die länger als ein Jahr leer stehen, für die keine Nebenkosten gezahlt wurden und deren Eigentümer nicht im russischen Grundbuch erscheinen. Ende 2025 wurde dieser Ansatz auf Bundesebene in Russland legalisiert. „Eigentümerlose“ Wohnungen können nun an russische Bürger übertragen werden.
Quelle: www.dw.com



