Die Zahl der Unfälle mit Elektrorollern steigt in Deutschland seit Jahren an. Jetzt reagiert die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf, der die Haftungsregeln deutlich verschärft.
Das Kabinett hat am Mittwoch einen Entwurf beschlossen, der es Unfallopfern erleichtern soll, Schadensersatz zu erhalten. Bisher müssen Geschädigte oft nachweisen, dass der E-Scooter-Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Künftig soll bereits bei einfacher Fahrlässigkeit eine Haftung greifen.
„Die Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung umsetzen“, forderte der Deutsche Bundestag bereits in einer Debatte zur Verkehrssicherheit. Die neuen Regelungen sind Teil dieser Bemühungen, den Schutz von Verkehrsteilnehmern zu verbessern.
Praktisch bedeutet die Änderung: Wer mit einem E-Scooter einen Unfall verursacht, muss schneller für Schäden aufkommen. Das betrifft sowohl Personenschäden bei Fußgängern oder Radfahrern als auch Sachschäden an Fahrzeugen oder Gebäuden.
Hintergrund ist die stark gestiegene Unfallzahl. Seit der Zulassung von E-Scootern im Jahr 2019 hat sich die Zahl der Unfallbeteiligten mehr als verdreifacht. Besonders in Städten kommt es regelmäßig zu Kollisionen, oft weil Roller auf Gehwegen fahren oder zu schnell unterwegs sind.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf klare Verhältnisse schaffen. Verkehrsminister Volker Wissing betonte in einer Stellungnahme, es gehe um mehr Sicherheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Nächster Schritt ist die Beratung im Bundestag. Experten rechnen mit einer zügigen Verabschiedung, da alle Fraktionen das Problem der E-Scooter-Unfälle anerkennen. Die Opposition hatte bereits mehrfach schärfere Regeln gefordert.
Für Nutzer von E-Scootern bedeutet die Reform: Sie sollten künftig noch vorsichtiger fahren und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Für Unfallopfer wird der Weg zur Entschädigung einfacher – ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrsgerechtigkeit.



