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Elterngeld: Die Kürzung auf 12 Monate wackelt

Prien ist offen, bei 14 Monaten zu bleiben. Was heute gilt, was der Sommerentwurf vorsah und was Eltern jetzt beim Antrag beachten sollten.

Elterngeld: Die Kürzung auf 12 Monate wackelt
Symbolbild: Jonathan Borba / Pexels

Prien ist offen, bei 14 Monaten zu bleiben. Was heute gilt, was der Sommerentwurf vorsah und was Eltern jetzt beim Antrag beachten sollten.

Stand: 18. Oktober 2026. Die geplante Kürzung des Elterngelds von 14 auf 12 Monate ist nicht beschlossen, und im Familienministerium wackelt sie inzwischen selbst. Karin Prien (CDU) sagte Ende September dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, beim Festhalten an 14 Monaten sei sie „offen“. Für Eltern heißt das vorerst: Es gilt das heutige Recht.

Was gilt heute, und was stand im Sommerentwurf?

Nach § 4 BEEG haben Eltern gemeinsam Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Sinkt bei beiden in mindestens zwei Monaten das Einkommen, kommen zwei Partnermonate dazu, zusammen also 14. Ein Elternteil allein kann höchstens zwölf Monate beziehen. Das Elterngeld ersetzt 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat; die Einkommensgrenze liegt bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Der Entwurf aus dem Sommer, über den ZDFheute am 7. Juli berichtete, sah 12 Monate insgesamt vor, davon je drei fest für jeden Elternteil und sechs frei aufteilbar. Alleinerziehende sollten weiter bis zu zwölf Monate bekommen, der Mindestbetrag auf 330 und der Höchstbetrag auf 1.900 Euro steigen. Gespart würden rund 500 Millionen Euro im Jahr. Rechnerisch bekäme ein Paar, das beide Höchstsätze ausschöpft, dann 22.800 statt 25.200 Euro. Die meisten Familien liegen darunter, der Abstand fällt bei ihnen kleiner aus.

Warum bewegt sich Prien jetzt?

Gegenüber dem RND sagte Prien laut ZDFheute (30. September), die Koalition solle prüfen, „ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind“. Auf die Frage nach den 14 Monaten antwortete sie: „Dafür bin ich offen.“ Und: „Wir reden über alle Stellschrauben und haben uns in der Koalition noch auf kein Modell festgelegt.“ Zwölf Monate mit anderer Partnermonate-Verteilung seien „für viele Familien nur schwer zu realisieren“.

Der Druck kommt von zwei Seiten. Im Haushaltsentwurf 2027 sinkt der Elterngeld-Ansatz von rund 7,51 auf 7,07 Milliarden Euro, wie Münster Aktuell berichtet; verabschiedet werden soll der Etat Ende November. Zugleich lehnen die SPD-Frauen die Kürzung ab und fordern stattdessen eine vierwöchige bezahlte „Familienstartzeit“ für den zweiten Elternteil. Der SPD-Familienpolitiker Felix Döring will pauschale Kürzungen vermeiden und eher bei sehr hohen Ansprüchen sparen.

Unsere Einschätzung: Ein Kompromiss, der bei 14 Monaten bleibt oder die Kürzung abmildert, ist wahrscheinlicher geworden als noch im Juli. Sicher ist das nicht, denn das Sparziel im Etat bleibt, und ein Modell ist nicht benannt. Wer für 2027 plant, sollte beide Varianten durchrechnen.

Was können Eltern jetzt tun?

Nicht auf die Reform warten. Elterngeld wird nach § 7 BEEG rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Der Antrag muss schriftlich sein und von beiden Elternteilen unterschrieben werden, nur Alleinsorgeberechtigte unterschreiben allein. Formulare, den digitalen Antrag und die Beratung vor Ort findet man im Familienportal des Bundes; das Servicetelefon erreicht man unter 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr).

Wer ein Kind im neuen Jahr erwartet, plant am besten mit zwölf Monaten als sicherer Basis und zwei weiteren als möglichem Bonus. Ob Änderungen nur für später geborene Kinder gelten würden, steht in den bisher bekannten Papieren nicht; das sollte man bei der Elterngeldstelle erfragen.

Zuvor berichtet: Elterngeld-Reform: Bezugsdauer sinkt, Vätermonate steigen (7. Juli).

Quellen: § 4 BEEG, § 7 BEEG, Familienportal, ZDFheute, Münster Aktuell

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