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Erste Lesung zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung

Der Bundestag debattiert am Freitag, 24. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung, die ab August 2026 in allen Mitgliedstaaten gilt.

Erste Lesung zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung
Bild: Deutscher Bundestag

Wie der Bundestag berichtet, steht am Freitag, 24. April 2026, die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts an die Verordnung (EU) 2025/40 auf der Tagesordnung. Für die Debatte sind 30 Minuten vorgesehen. Anschließend soll der Entwurf dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Nach Angaben des Bundestags trat die EU-Verpackungsverordnung am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund müssen die nationalen Regelungen angepasst werden. Dafür soll das bisherige Verpackungsgesetz aufgehoben und durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden.

Der Bundestag zufolge stellt die Bundesregierung in ihrer Vorlage fest, dass die weitreichenden Neuerungen im Verpackungssektor durch die EU-Verpackungsverordnung die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf eine neue Grundlage stellen. Dies mache eine vollständige Überarbeitung des bisherigen nationalen Verpackungsgesetzes erforderlich. Diese sei auch deshalb notwendig, um Widersprüche zwischen den bisherigen nationalen Regelungen des Verpackungsgesetzes und den unmittelbar wirkenden Rechtsvorschriften der EU-Verpackungsverordnung auszuschließen.

Wie der Bundestag mitteilt, soll die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben sowie ein effektiver Vollzugsrahmen in diesem Gesetz sicherstellen, dass die Betroffenen ihren Verpflichtungen nachkommen. Dadurch könnten die umweltpolitischen Zielvorgaben nach Artikel 1 der EU-Verpackungsverordnung in Deutschland erreicht werden. Die Debatte markiert damit einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung des deutschen Rechts mit den EU-Vorgaben, die ab Sommer 2026 verbindlich werden.