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Frühstartrente: 10 Euro im Monat für Kinder – wer sie bekommt

10 Euro im Monat vom Staat für jedes Kind, das 2026 sechs wird: Was der Gesetzentwurf vorsieht, wen er ausschließt und was Eltern jetzt noch nicht tun sollten.

Frühstartrente: 10 Euro im Monat für Kinder – wer sie bekommt
Symbolbild: Dany Kurniawan / Pexels

10 Euro im Monat vom Staat für jedes Kind, das 2026 sechs wird: Was der Gesetzentwurf vorsieht, wen er ausschließt und was Eltern jetzt noch nicht tun sollten.

Wer 2020 geboren wurde und in Deutschland wohnt, soll vom Staat künftig monatlich 10 Euro für die Altersvorsorge bekommen. Noch ist die Frühstartrente aber kein Gesetz: Der Bundestag hat den Regierungsentwurf am 25. September in erster Lesung beraten, am 5. Oktober hörte der Finanzausschuss Sachverständige an. Das Kabinett hatte den Entwurf am 12. August beschlossen. Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027 (Stand: 11. Oktober 2026).

Wer bekommt das Geld – und wer nicht?

Gefördert werden Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, aber nur Jahrgang für Jahrgang. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die in diesem Jahr sechs werden. Ab 2027 kommt jedes Jahr der nächste Jahrgang dazu. Ältere Kinder dürfen zwar einen Vertrag abschließen, erhalten aber keine staatlichen 10 Euro. Für die Grünen ist das „schlicht ungerecht“, so ihr Abgeordneter Stefan Schmidt in der Bundestagsdebatte.

Entscheidend ist nach Darstellung von extraETF und buerger-geld.org der erste Wohnsitz in Deutschland, nicht die Staatsangehörigkeit. Auch das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle. Für ukrainische Familien heißt das: Ein 2020 geborenes Kind mit Meldeadresse in Deutschland dürfte nach dem Entwurf anspruchsberechtigt sein. Verbindlich ist aber erst der verabschiedete Gesetzestext.

Wie kommt das Geld aufs Konto?

Eltern eröffnen in eigenem Namen für das Kind einen zertifizierten Altersvorsorge-Depotvertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl, online und ohne Pflichtberatung. Der Staat zahlt die 10 Euro direkt in den Vertrag; die Prüfung läuft laut extraETF digital über die Steuer-ID des Kindes. Zusätzlich dürfen Eltern, Großeltern oder andere bis zu 6.840 Euro im Jahr einzahlen. Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag.

Wer keinen Vertrag abschließt, verliert den Anspruch nicht: Ab dem 1. Januar 2028 fließen die 10 Euro in ein Sondervermögen des Bundes, das gemeinsam am Kapitalmarkt angelegt wird. Der Anspruch lässt sich später in einen eigenen Vertrag übertragen; nach extraETF verfällt er mit 35.

Lohnt sich das wirklich?

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nannte die 10 Euro bescheiden, rechnete aber vor: Allein aus Staatsgeld könnten bis zur Rente rund 53.000 Euro zusammenkommen, mit zusätzlich 20 Euro monatlich von Eltern und Großeltern etwa 160.000 Euro. Welche Rendite dahintersteckt, nennt der Bericht nicht. Nüchtern gerechnet zahlt der Staat in zwölf Jahren (von 6 bis 18) nur 1.440 Euro ein; der Rest ist Zinseszins über rund vier Jahrzehnte – und der ist nicht garantiert.

Die Kritik ist breit. Die Linke spricht von „privater Kundenakquise auf Staatskosten“, der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Grenze von 6.840 Euro für zu hoch, weil sie Vermögensunterschiede verfestige. Die Kreditwirtschaft wiederum wehrt sich gegen das Verbot von Vertriebs- und Abschlusskosten. Gerade dieser Streit entscheidet, welche Produkte am Ende angeboten werden und wie viel von den 10 Euro bei den Kindern ankommt. Die Kosten für den Bund beziffert der Entwurf auf 198 Millionen Euro 2027 und 411 Millionen Euro bis 2030.

Unsere Einschätzung: Weil der Start zum 1. Januar 2027 vorgesehen ist, halten wir eine Verabschiedung noch in diesem Jahr für wahrscheinlich, Änderungen an Anbieterregeln und Kosten aber für möglich. Eltern sollten jetzt nichts unterschreiben, sondern prüfen, ob das Kind in Deutschland gemeldet ist, die Steuer-ID bereithalten und abwarten, welche Anbieter nach dem Beschluss zertifizierte Verträge anbieten.

Quellen: Deutscher Bundestag (Debatte), Bundestag hib (Gesetzentwurf 21/7864), Bundesfinanzministerium, extraETF, buerger-geld.org

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