Sa., 06 Juni 2026 Berlin 22:06 DE / UKR / EN

Fünf neue Traditionen im Immateriellen Kulturerbe

Bund und Länder haben fünf weitere Traditionen in das Immaterielle Kulturerbe aufgenommen, darunter die Bolzplatzkultur und die Traditionelle Kleine Küstenfischerei.

Fünf neue Traditionen im Immateriellen Kulturerbe
Bild: Ilo Frey / Pexels

Die Vielfalt des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland wächst weiter. In einer gemeinsamen Sitzung haben Bund und Länder die Aufnahme von fünf neuen Traditionen beschlossen, die ab sofort im bundesweiten Verzeichnis geführt werden. Diese neuen Einträge umfassen die Bolzplatzkultur, die das Spiel und die Gemeinschaft im Freien zelebriert, das Herrenschneiderhandwerk, die Martinstradition im Rheinland, die Schaustellerkultur auf Volksfesten sowie die Traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern.

Mit diesen Ergänzungen umfasst das Verzeichnis nun insgesamt 173 kulturelle Ausdrucksformen, die in Deutschland lebendig sind und weitergegeben werden. Katharina Binz, Präsidentin der Kulturministerkonferenz, betonte die Bedeutung dieser Traditionen für die Identität und das kulturelle Erbe des Landes.

Die Bolzplatzkultur etwa steht für die unbeschwerte Freude am Fußballspielen unter freiem Himmel, während die Traditionelle Kleine Küstenfischerei die Jahrhunderte alte Praxis des Fischfangs in den Küstengewässern verkörpert. Diese Traditionen sind nicht nur Teil der Geschichte, sondern auch ein lebendiger Bestandteil der heutigen Gesellschaft.

Die Aufnahme in das Verzeichnis stellt sicher, dass diese kulturellen Praktiken nicht in Vergessenheit geraten. Sie erhalten damit nicht nur Anerkennung, sondern auch die notwendige Unterstützung für ihre Fortführung und Vermittlung an zukünftige Generationen. In einer Zeit, in der Globalisierung und Digitalisierung viele lokale Traditionen bedrohen, ist dieser Schritt ein wichtiges Signal für den Erhalt kultureller Vielfalt in Deutschland.