Im Koalitionsvertrag steht es schwarz auf weiß: Der „Gebäudetyp E“ soll kommen, damit Bauherren auf teure Zusatzstandards verzichten können, ohne später wegen eines „Mangels“ verklagt zu werden. Ein Gesetzentwurf liegt dennoch nicht vor. Am 12. Oktober bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums laut Tagesschau, das Vorhaben stecke noch in der frühen internen Abstimmung; die beteiligten Häuser hätten „sehr verschiedene Auffassungen“.
Das passt schlecht zu dem Bild, das im Sommer gezeichnet wurde. Am 7. Juli hatten Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz (beide SPD) auf einer Baustelle in Berlin-Neukölln erklärt, der Entwurf sei fertig. „Bauen muss pragmatischer werden, ohne an der Qualität zu sparen“, sagte Hubertz damals; auf „Schnickschnack“ könne man verzichten. Das Kabinett sollte sich laut Handelsblatt im zweiten Halbjahr 2026 damit befassen. Am 15. September hing der Entwurf nach Handelsblatt-Angaben weiter in der Regierung fest.
Was der Gebäudetyp E ändern würde
Das Problem ist zivilrechtlich: Wer von den „anerkannten Regeln der Technik“ abweicht – etwa bei Schallschutz, Aufzug oder Ausstattung –, riskiert nach geltendem Recht den Vorwurf eines Baumangels, auch wenn alle Beteiligten die Abweichung wollten. Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Franßen & Nusser für vier Branchenverbände (BID, BDA, HDB, ZDB) schlägt vor, DIN-Normen nicht mehr automatisch als anerkannte Regel zu behandeln. Als mangelfrei soll gelten, was die Landesbauordnung erfüllt; höhere Standards lassen sich vertraglich weiter vereinbaren. Die Verbände rechnen mit bis zu 25 Prozent niedrigeren Baukosten bei derzeit rund 4.500 Euro pro Quadratmeter, was Mieten ab 20 Euro pro Quadratmeter bedeute. Das sind Branchenzahlen, keine unabhängige Prognose.
Dass die Zeit drängt, zeigt die Statistik nur halb. Laut Statistischem Bundesamt wurden im August 20.600 Wohnungen genehmigt, 6,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor; von Januar bis August stieg die Zahl der genehmigten Neubauwohnungen in Wohngebäuden um 12,7 Prozent. Das ist eine Erholung von niedrigem Niveau – 2025 waren es 238.063 Genehmigungen insgesamt – und noch keine Fertigstellung.
Wer bremst, ist nicht öffentlich belegt. Der Bundestag hatte schon im Dezember 2025 gehört, dass die Fraktionen Union und SPD ein zügiges Verfahren wollen, die Union dabei vor allem Haftungsrisiken beseitigen will. Die Linke fürchtete damals billigen, kurzlebigen Modulbau, die AfD warnte vor Klagewellen ohne Rechtssicherheit, die Grünen wollten mehr Tempo. Streitpunkte dürften also die Haftung und der Verbraucherschutz sein.
Drei Wege, wie es weitergehen kann
Die folgende Einschätzung stammt von der Redaktion. Am wahrscheinlichsten ist eine abgespeckte Einigung: eine kurze Klarstellung im Werkvertragsrecht, die Streit über DIN-Normen entschärft, aber die Landesbauordnungen kaum anfasst. Möglich ist auch, dass der Entwurf bis zum Jahresende ins Kabinett kommt und der Bundestag 2027 entscheidet; spürbar würde das für Bauherren dann frühestens 2027 oder 2028. Und es bleibt die Variante Stillstand, wenn die Ministerien die Haftungsfrage nicht lösen. Für Mieter und Käufer ändert sich in jedem Fall nichts, bevor ein Gesetz verabschiedet ist; Baukosten sinken nicht durch eine Ankündigung.
Quellen: Destatis, Bundestag (hib), Handelsblatt, Haufe, Tagesschau



