Brief vom Jobcenter, Termin am Dienstag um 9 Uhr – und dann ist das Kind krank, der Bus fällt aus oder der Brief liegt wochenlang ungeöffnet im Kasten. Seit dem 1. Juli 2026, seit das Bürgergeld zur Neuen Grundsicherung geworden ist, hat so etwas härtere Folgen als früher. Wer die Stufen kennt, kann ihnen aus dem Weg gehen.
Die Regel lässt sich in drei Schritten zusammenfassen. Beim ersten versäumten Termin gibt es keine Kürzung. Das Jobcenter muss Sie aber anhören und hält das Versäumnis fest. Beim zweiten Mal in Folge ohne wichtigen Grund wird der Regelbedarf um 30 Prozent für einen Monat gekürzt – bei 563 Euro Regelsatz (Stand 2026) sind das 168,90 Euro, es bleiben 394,10 Euro. Die Wohnkosten werden davon nicht berührt. Zum Vergleich: Bis Ende Juni kostete ein versäumter Termin nur 10 Prozent für einen Monat.
Der dritte Termin ist der gefährliche
Verpassen Sie auch den dritten Termin in Folge, stellt das Jobcenter nach einer Anhörung fest, dass Sie nicht erreichbar sind. Im Folgemonat entfällt der Regelbedarf; Miete und anerkannte Mehrbedarfe laufen zunächst weiter, die Miete geht direkt an den Vermieter. Wenn nichts mehr auszuzahlen wäre, bewilligt das Amt einen Euro, damit der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bestehen bleibt.
Entscheidend ist der Monat danach. Melden Sie sich in diesem „Plus-eins“-Monat nicht persönlich im Jobcenter, entfällt der gesamte Anspruch – auch Wohnkosten und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung –, in der Regel bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Persönlich heißt: vorsprechen zu den Öffnungszeiten. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein Upload im Online-Portal zählt nach der Darstellung von gegen-hartz.de nicht. Das „Plus eins“ ist übrigens kein vierter Termin, sondern ein zusätzlicher Kalendermonat.
Was Sie sofort tun können
Ein „wichtiger Grund“ unterbricht die Kette: Vorstellungsgespräch, ein nachweislicher Ausfall des Nahverkehrs, Krankheit mit Attest. Sagen Sie ab, bevor der Termin stattfindet, und belegen Sie den Grund schriftlich. Die Wuppertaler Jobcenter-Arbeitshilfe nennt zudem Schutzregeln: Wer schlecht Deutsch spricht oder nicht gut schreiben kann, hat Anspruch auf eine persönliche statt schriftliche Anhörung. In Haushalten mit Kindern unter 15 Jahren wird eine außergewöhnliche Härte grundsätzlich unterstellt, dann soll keine Nichterreichbarkeit festgestellt werden.
Wichtig für alle, die schon vor dem Stichtag Termine verpasst haben: Das Jobcenter hat den Zähler zum 30. Juni auf null gesetzt. Versäumnisse aus der Zeit davor zählen nicht als erste Stufe der neuen Regeln, bereits verhängte Kürzungen bleiben aber bestehen. Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; er stoppt die Kürzung nicht automatisch.
Unsere Einschätzung: Die neue Staffel belohnt vor allem diejenigen, die ihre Post lesen und sich melden. Gerade für Neuankömmlinge mit Sprachbarriere liegt das Risiko deshalb weniger in böser Absicht als in übersehenen Briefen. Wer unsicher ist, was ein Schreiben bedeutet, sollte es noch am selben Tag einer Migrationsberatung oder dem Jobcenter-Empfang zeigen. Zu den Wohnkosten im selben System siehe auch unseren Beitrag Jobcenter-Miete: Wer 2025 draufzahlte. Dies ist keine Rechtsberatung.
Quellen: Bundesregierung, Jobcenter Wuppertal, gegen-hartz.de, gegen-hartz.de (Übergang)



