Sa., 06 Juni 2026 Berlin 22:06 DE / UKR / EN

Heizungsgesetz: Bundesregierung reformiert Gebäudeenergiegesetz

Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Reform des Heizungsgesetzes verabschiedet, die den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasthermen verzögert. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte, dass Hauseigentümer mehr Wahlfreiheit erhalten sollen.

Heizungsgesetz: Bundesregierung reformiert Gebäudeenergiegesetz
Bild: cdn.prod.www.spiegel.de

Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes, auch bekannt als Heizungsgesetz, verabschiedet. Diese Reform sieht vor, dass die Pflicht, neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Damit soll Hauseigentümern mehr Wahlfreiheit bei der Heizungswahl gegeben werden.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte nach der Kabinettssitzung: „Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl.“ Zudem wurde das im Heizungsgesetz verankerte Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2045 gestrichen.

Kritiker der Reform sehen darin eine Aufweichung des Klimaschutzes. Ab 2029 sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen jedoch schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dazu müssen sie einen wachsenden Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll.

Die Reform wurde im Koalitionsvertrag von Union und SPD beschlossen, die sich darauf geeinigt hatten, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Stattdessen wird die sogenannte Bio-Treppe eingeführt, die umstritten ist, da klimafreundliche Gase und Öle derzeit nicht ausreichend verfügbar und teuer sind.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Markt für biogene Heizungen und Brennstoffe in den kommenden Jahren wachsen wird. Mieter sollen zudem vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen geschützt werden. Ab 2028 sollen die Kosten für den CO₂-Preis und die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.