Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Kompromiss zur Zuckersteuer auf den Weg gebracht. Der Vorschlag für die Bundestagsfraktionen von Union und SPD sieht zwei Steuerstufen vor: 26 Cent pro Liter für Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter und 32 Cent ab acht Gramm, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, der WELT vorliegt. Die ursprünglich geplante dritte Stufe von 38 Cent ab zehn Gramm wurde gestrichen. Die Steuer soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Nach tagelangem Ringen hatte die Koalition ihren Streit am Dienstag beigelegt, wie der Tagesspiegel berichtet. Das Bundesfinanzministerium bestätigte die Verabschiedung im Kabinett am Mittwochabend. Mit der Einigung reagiert die Regierung auf Widerstand aus der Union und im Kanzleramt, das den ersten Entwurf Anfang Oktober gestoppt hatte.
Was die Steuer einbringen soll
Die erwarteten Einnahmen fallen geringer aus als zunächst geplant. Für 2027 rechnet das Finanzministerium mit 690 Millionen Euro, für 2028 mit 925 Millionen Euro. Im ersten Entwurf waren noch 795 Millionen Euro für 2027 und 1,215 Milliarden Euro für 2028 vorgesehen. Für die Folgejahre werden 875 bis 890 Millionen Euro jährlich erwartet, wie die WirtschaftsWoche berichtet. Die Einnahmen sollen dazu dienen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten.
Besteuert werden gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter. Laut Finanzministerium sind das Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Ausgenommen bleiben Getränke mit Alkohol, alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails, reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Getränke mit Süßungsmitteln. Auch Milchmischgetränke und Soja-, Hafer- und Reisdrinks sind laut WELT ausgenommen.
Kleine und unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion bis 70.000 Liter sollen vollständig befreit werden. Neu ist eine zweite Ausnahme für Betriebe bis eine Million Liter Jahresproduktion. Diese Regelung ist als staatliche Beihilfe eingestuft und tritt erst in Kraft, wenn die EU-Kommission sie genehmigt hat.
Kritik von CDU-Ministerpräsidenten
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete die Steuer als „Teuer-Steuer“. Steigende Lebenshaltungskosten seien eines der größten Probleme in Deutschland, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Eine Zuckersteuer halte ich deshalb für ein falsches Signal, zumal es dabei nicht darum geht, die Gesundheit zu fördern, sondern Bürger wieder zur Kasse zu bitten für die Haushaltslöcher des Bundes“, wird Rhein zitiert. Zudem gefährde die Steuer Arbeitsplätze in der mittelständisch geprägten Getränkeindustrie.
Die CSU trägt die Steuer grundsätzlich mit, wünscht aber einen späteren Start. „Unser Wunschtermin ist der 1. Januar 2028. Dann hätten die Unternehmen Zeit, die Rezepturen umzustellen“, sagte der Chef der CSU-Bundestagsabgeordneten, Alexander Hoffmann, im Frühstart von RTL und ntv. Den Start zum 1. Juli 2027 sehe die CSU weiterhin „sehr, sehr kritisch“.
Die Steuer soll Anreize für Hersteller schaffen, den Zuckergehalt zu senken. Übermäßiger Zuckerkonsum verursacht laut Schätzungen jährliche Kosten von rund 2,1 Milliarden Euro im Gesundheitssystem. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, weniger als 50 Gramm freien Zucker pro Tag aufzunehmen, idealerweise unter 25 Gramm. In Deutschland liegen Frauen laut Max Rubner-Institut bei 61 Gramm, Männer bei 78 Gramm pro Tag.
Der Gesetzentwurf ist eine Formulierungshilfe für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Da es sich um eine reine Bundessteuer handelt, ist eine Zustimmung des Bundesrates nicht notwendig. Die Länderkammer kann den Prozess allerdings aufhalten. Mehrere CDU-Ministerpräsidenten hatten sich zuletzt gegen neue oder höhere Steuern ausgesprochen.
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