Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsicht (CMA) hat ein Verfahren gegen die irische Ryanair eingeleitet. Im Zentrum steht eine obligatorische Gebühr von umgerechnet rund acht Pfund pro Flug, die Eltern zahlen müssen, damit ihre Kinder im Alter von zwei bis elf Jahren neben ihnen sitzen dürfen. Die CMA prüft, ob diese Praxis einen unfairen Vertragsbestandteil im Sinne des Verbraucherrechts darstellt.
Ryanair wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete die Untersuchung als „bogus“ (falsch). Das Unternehmen erklärte, es erhebe keine Gebühr dafür, dass Kinder neben ihren Eltern sitzen – wohl aber eine Buchungsgebühr für die Sitzplatzreservierung. Die Pflicht zur Zahlung gelte für Hin- und Rückflug und liege je nach Route zwischen vier und zwölf Pfund pro Strecke.
Nach Angaben der CMA ist Ryanair die einzige große Fluggesellschaft, die von Großbritannien aus eine solche Gebühr verlangt. Die Regelung betrifft auch Eltern von Kindern mit Behinderungen. Die Behörde will nun klären, ob die Klausel gegen das Verbot unfairer Vertragsklauseln verstößt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Quelle: www.theguardian.com



