Wer sich öffentlich äußert, riskiert zunehmend, mit kostspieligen Klagen überzogen zu werden. Diese sogenannten SLAPP-Klagen zielen nicht auf einen rechtlichen Sieg, sondern darauf, Kritiker durch den finanziellen und zeitlichen Aufwand zum Schweigen zu bringen.
Die Bundesregierung will nun mit einem Gesetzentwurf dagegen vorgehen. Doch bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am Montag fielen die Bewertungen sehr unterschiedlich aus. Einige Fachleute bezweifeln sogar, dass es in Deutschland überhaupt ein strukturelles Problem mit solchen Missbrauchsklagen gibt.
Vertreter des Deutschen Richterbundes und der Bundesrechtsanwaltskammer sehen keinen akuten Handlungsbedarf. Dr. Christopher Sachse vom Deutschen Richterbund berichtete, seine Hamburger Pressekammer bearbeite jährlich 600 bis 800 Verfahren – in den letzten Jahren sei keines als offensichtlich missbräuchlich eingestuft worden. Das deutsche Recht biete bereits wirksamen Schutz, so die einhellige Meinung.
Kritik kommt hingegen von Medienrechtlern und Bürgerrechtsorganisationen. Sie verweisen auf ein anderes, weit verbreitetes Problem: die Einschüchterung durch Abmahnungen noch vor Gericht. „In Deutschland erfolgt die Einschüchterung weitgehend im vorgerichtlichen Bereich, nämlich durch Abmahnungen mit horrenden Drohungen“, erklärte Prof. Dr. Roger Mann, Fachanwalt für Medienrecht. Betroffene würden aus Angst oft voreilig Unterlassungserklärungen unterschreiben, was den öffentlichen Diskusstammt.
Besonders Lokaljournalisten, Blogger oder kleinere NGOs seien finanziell überfordert, sich gegen mächtige Unternehmen zu wehren, bestätigte Dr. Jessica Flint von einer Anti-SLAPP-Beratungsstelle. Nina Noelle von Greenpeace Deutschland warnte davor, dass Organisationen durch langwierige Verfahren „in den Bankrott geklagt werden“ könnten.
Der Regierungsentwurf beschränkt den Schutz zudem auf Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug – eine Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie. Diese Einschränkung stößt auf Widerstand. Rechtsanwalt Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisierte, im Internetzeitalter sei eine klare Abgrenzung zwischen nationalen und internationalen Fällen kaum möglich. Die Regelung sei neu im deutschen Recht und schaffe Unsicherheit.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Peter Allgayer lobte zwar die zurückhaltende Gesetzgebung, die nicht über die EU-Vorgaben hinausgeht. Doch auch er kritisierte eine Verfahrensregelung als zu starr. Der Entwurf sieht vor, dass Gerichte bei Klagen gegen öffentliche Äußerungen stets vorab die Missbräuchlichkeit prüfen sollen – nicht erst auf Antrag.
Die Debatte zeigt: Während einige Experten die Gefahr von SLAPP-Klagen in Deutschland für überschaubar halten, sehen andere eine reale Bedrohung für die Meinungsfreiheit, die vor allem durch außergerichtlichen Druck wirkt. Ob der Gesetzentwurf hier die richtige Antwort liefert, bleibt umstritten.



