Die ukrainische Steuerbehörde versendet die Bescheide für die Grundsteuer jährlich bis zum 1. Juli. Die 60-tägige Zahlungsfrist beginnt jedoch erst mit der persönlichen Aushändigung, dem postalischen Eingang oder der Zustellung im elektronischen Steuerkonto des Eigentümers.
Die Höhe der Steuer legen die Gemeinderäte fest, darf aber 1,5 Prozent des Mindestlohns pro „überzähligem“ Quadratmeter nicht überschreiten. Für 2026 beträgt der Höchstsatz 120 Hrywnja je Quadratmeter. Bei verspäteter Zahlung wird ein Strafgeld fällig.
Befreit von der Abgabe sind Wohnungen und Häuser in vorübergehend besetzten Gebieten oder in Regionen aktiver Kampfhandlungen. Auch durch den russischen Angriffskrieg beschädigte oder zerstörte Immobilien sind bis zur Wiederherstellung steuerfrei, teilt die staatliche Steuerbehörde mit.
Quelle: 24tv.ua



