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Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: Grundrecht auf Prävention

Zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz betont das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung ein Grundrecht ist und die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von entscheidender Bedeutung bleibt.

Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: Grundrecht auf Prävention
Bild: bmas.de

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) anlässlich des Welttags für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mitteilt, steht in diesem Jahr die Frage im Mittelpunkt, warum eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung ein Grundrecht und die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von entscheidender Bedeutung ist. Der jährlich am 28. April begangene Aktionstag soll weltweit das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz schärfen.

Nach Angaben des BMAS ist die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch ein fundamentales Menschenrecht. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat dieses Recht in ihren Kernarbeitsnormen verankert. Eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung sei die Grundlage für produktive und nachhaltige Arbeit, so das Ministerium. Ohne sie seien weder wirtschaftlicher Erfolg noch sozialer Fortschritt dauerhaft möglich.

Das BMAS weist darauf hin, dass trotz erheblicher Fortschritte in den vergangenen Jahrzehnten weiterhin Millionen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten weltweit registriert werden. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2023 rund 860.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle gezählt, wie aus der Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervorgeht. Hinzu kommen Tausende Fälle von Berufskrankheiten, die oft erst nach Jahren der Belastung ausbrechen.

Die Prävention stehe daher im Zentrum der deutschen Arbeitsschutzpolitik, betont das BMAS. Dazu gehören technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, die darauf abzielen, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auf dieser Grundlage Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auch die Arbeitnehmer sind in die Pflicht genommen: Sie müssen die Sicherheitsvorschriften einhalten und an Unterweisungen teilnehmen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der psychischen Gesundheit. Wie das BMAS mitteilt, haben psychische Belastungen am Arbeitsplatz in den letzten Jahren zugenommen. Die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen ist laut dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) im Jahr 2023 auf rund 138 Fehltage je 1.000 Versicherte gestiegen. Das Ministerium fördert daher Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Stressprävention.

Der Welttag soll auch dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern, den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Aufsichtsbehörden zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Engagement könne das Ziel einer Null-Unfall-Kultur erreicht werden, so das BMAS. In Deutschland wird der Aktionstag von zahlreichen Veranstaltungen begleitet, darunter Fachtagungen, Seminare und Aktionen in Betrieben.

Das BMAS verweist zudem auf die Bedeutung der Europäischen Union (EU) für den Arbeitsschutz. Die EU-Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz setzen Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Deutschland habe diese Standards in nationales Recht überführt und gehe teilweise darüber hinaus.

Abschließend betont das Ministerium, dass die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit sei. Jeder Euro, der in Sicherheit und Gesundheit investiert werde, zahle sich durch geringere Ausfallzeiten, höhere Produktivität und niedrigere Versicherungsbeiträge mehrfach aus. Der Welttag erinnere daran, dass dieser Grundsatz weltweit Geltung haben müsse.

Quelle: www.bmas.de