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Zusatzbeitrag 2027: Bis wann Sie die Kasse wechseln können

Mitte Oktober fällt die Prognose für 2027. Wer bei steigendem Beitrag wechseln will, muss Fristen kennen – denn Post von der Kasse ist nicht mehr Pflicht.

Zusatzbeitrag 2027: Bis wann Sie die Kasse wechseln können
Symbolbild: https://kaboompics.com/ / Pexels

Mitte Oktober fällt die Prognose für 2027. Wer bei steigendem Beitrag wechseln will, muss Fristen kennen – denn Post von der Kasse ist nicht mehr Pflicht.

Mitte Oktober tagt der Schätzerkreis und rechnet aus, wie viel die gesetzlichen Krankenkassen 2027 brauchen. Daraus folgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekanntgeben muss. Wer sich auf den Brief seiner Kasse verlässt, könnte diesmal leer ausgehen. Was Versicherte jetzt wissen sollten, in Fragen und Antworten.

Wie hoch kann der Zusatzbeitrag werden?

Eine Zahl für 2027 gibt es noch nicht. Als Orientierung: 2026 liegt der offizielle Durchschnitt bei 2,9 Prozent, die Kassen verlangten zuletzt aber im Schnitt rund 3,13 Prozent, weil sie auch Reserven auffüllen. Ohne Gegenmaßnahmen sähe das Bundesgesundheitsministerium laut krankenkasseninfo.de eine Lücke von etwa 19 Milliarden Euro und einen rechnerisch nötigen Satz von rund 3,8 Prozent. Die FinanzKommission Gesundheit war im Frühjahr noch von 3,65 Prozent ausgegangen. Wie viel davon das Sparpaket der Koalition auffängt, zeigt erst die Sitzung. Der einzelne Satz Ihrer Kasse kann ohnehin deutlich vom Durchschnitt abweichen; ihn legen die Kassen selbst fest, meist im November oder Dezember.

Zur Einordnung: Der Zusatzbeitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Bei 3.000 Euro brutto kostet ein Unterschied von 0,5 Prozentpunkten zwischen zwei Kassen insgesamt 15 Euro im Monat, Ihr Anteil liegt bei 7,50 Euro, also rund 90 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, zahlt entsprechend mehr. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober auf 6.375 Euro im Monat (2026: 5.812,50 Euro); der Bundesrat muss noch zustimmen. Darüber hinaus wird kein Beitrag fällig.

Bis wann kann ich wechseln?

Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, dürfen Sie sonderkündigen, auch wenn die übliche Bindung von zwölf Monaten noch läuft. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gilt die Frist bis zum Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird. Steigt der Satz zum 1. Januar 2027, ist das der 31. Januar 2027. Die Mitgliedschaft endet dann zum 31. März, ab 1. April sind Sie bei der neuen Kasse versichert; bis dahin zahlen Sie den höheren Satz.

Praktisch: Eine Kündigung bei der alten Kasse ist nicht nötig. Sie melden sich bei der neuen Kasse an und nennen die Beitragserhöhung als Grund, den Rest erledigen die Kassen untereinander elektronisch.

Warum Sie nicht auf Post warten sollten

Seit Ende Juli 2026 müssen Kassen ihre Mitglieder nicht mehr über eine Erhöhung informieren; die Pflicht war mit dem GKV-Spargesetz gestrichen worden (wir berichteten). Nach Angaben von krankenkasseninfo.de soll sie ab 2027 zurückkehren, per Post oder digital, per Änderungsantrag zur Notfallreform. Beschlossen ist das noch nicht. Unsere Einschätzung: Bis dahin ist die Gefahr groß, dass Fristen verstreichen, ohne dass es jemand merkt. Wer sicher gehen will, schaut im Dezember auf die Seite der eigenen Kasse oder in die Kassenliste des GKV-Spitzenverbands und im Januar auf die Gehaltsabrechnung.

Verglichen werden sollte nicht nur der Prozentsatz. Bonusprogramme, Zusatzleistungen, Wahltarife und Service unterscheiden sich, und nicht jede Kasse ist in jedem Bundesland geöffnet. Wer einen Wahltarif Krankengeld hat, ist drei Jahre gebunden. Wer die Sonderkündigung verpasst, muss in der Regel zwölf Monate plus zwei Monate Kündigungsfrist warten.

Unsere Prognose, mit der gebotenen Vorsicht: Dass der Durchschnitt 2027 sinkt, ist unwahrscheinlich; wahrscheinlicher ist eine Erhöhung bei vielen Kassen, vor allem bei denen mit knappen Reserven. Wie groß, wird sich erst im November zeigen.

Quellen: Bundesregierung, Verbraucherzentrale, krankenkasseninfo.de

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