Sa., 06 Juni 2026 Berlin 22:18 DE / UKR / EN

Queerfeindlichkeit: LSVD+ kritisiert Staatsversagen beim Schutz queerer Menschen

Der Verband Queere Vielfalt (LSVD+) fordert eine Ergänzung des Grundgesetzes, um queere Menschen besser vor Hasskriminalität zu schützen. Laut LSVD+ hat sich die Zahl der Straftaten gegen diese Gruppe seit 2010 fast verzehnfacht.

Queerfeindlichkeit: LSVD+ kritisiert Staatsversagen beim Schutz queerer Menschen
Bild: img.zeit.de

Der Verband Queere Vielfalt (LSVD+) hat die Politik für den unzureichenden Schutz queerer Menschen vor Hasskriminalität scharf kritisiert. In einer aktuellen Stellungnahme fordert der Verband eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes, um sexuelle Minderheiten explizit vor Diskriminierung zu schützen. Diese Forderung kommt vor dem Hintergrund alarmierender Statistiken, die eine drastische Zunahme von Straftaten gegen queere Menschen dokumentieren.

Wie das Bundeskriminalamt (BKA) im Mai 2025 berichtete, hat sich die Zahl der Straftaten im Bereich „Sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“ seit 2010 fast verzehnfacht. Dazu zählen Beleidigungen, Gewalttaten und Volksverhetzung. Andre Lehmann, Bundesvorstand des LSVD+, erklärte: „Jeder einzelne Fall ist für eine freiheitliche Gesellschaft beschämend.“ Er kritisierte, dass die Politik zu wenig unternehme, um gegen diese Auswüchse vorzugehen.

Lehmann warnte, dass die Sicherheit und das Freiheitsempfinden von Millionen Menschen in Deutschland gefährdet seien. Der Verband bezeichnete die aktuelle Situation als „sicherheitspolitisches Staatsversagen“. Queere Menschen seien die einzige Verfolgtengruppe des Nationalsozialismus, die im Grundgesetz nicht ausdrücklich geschützt sei, was die Notwendigkeit einer gesetzlichen Änderung unterstreiche.

Zusätzlich meldete die Berliner Beratungsstelle Maneo für das vergangene Jahr 723 Fälle von Anfeindungen gegen queere Menschen. Diese Vorfälle ereigneten sich an verschiedenen Orten, darunter im Internet, auf der Straße und in Schulen. Experten schätzen, dass 80 bis 90 Prozent der Fälle im Dunkelfeld bleiben.