Die Neuregelung unterscheidet Clubs von Vergnügungs- und Erwachseneneinrichtungen. Branchenvertreter erhoffen sich davon eine Wiederbelebung der angeschlagenen Clubszene, die unter steigenden Mieten, gesellschaftlichem Wandel und Lärmstreitigkeiten leidet.
Marc Wohlrabe, langjähriger Lobbyist der Nachtwirtschaft und Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Musikspielstätten in Deutschland, nannte die Änderung einen „historischen Moment“ für die deutsche Clubkultur. Er kritisierte, dass die bestehenden Regelungen aus dem letzten Jahrhundert stammten und alles, was nachts stattfinde, in eine „schmuddelige“ Ecke stellten. „Die Clubbesitzer, die wir vertreten, arbeiten eher wie ein Theater – sie kuratieren Künstler, fördern Nachwuchstalente und verdienen es, als Kulturzentren neben Oper, Theater und Hochkultur anerkannt zu werden“, sagte Wohlrabe dem Guardian.
Die neue Verordnung macht es für Investoren schwieriger, Club-Betreiber zugunsten von Neubauten zu verdrängen. Zudem sollen Clubs künftig auch in bestimmten Wohngebieten betrieben werden dürfen. Das Gesetz muss noch vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden, doch aufgrund der breiten Unterstützung aller Fraktionen gilt die Zustimmung als wahrscheinlich.
Die Branche hofft, dass die Neuregelung das sogenannte Clubsterben bremsen kann, das in den letzten Jahren vor allem in Berlin besonders stark zu spüren war. Dort waren nach dem Mauerfall zahlreiche alternative Veranstaltungsorte auf Brachflächen und in verlassenen Industrieanlagen entstanden.
EuroPulse berichtete am 29. Mai über die Debatte um einen möglichen Kanzlertausch, die Merz als „Nebendebatte“ bezeichnet hatte (Link).
Quelle: www.theguardian.com



