Ein neues Gesetz soll politische Werbung im Internet transparenter machen – doch Experten sehen darin vor allem Bürokratie und rechtliche Unschärfen. Bei einer Anhörung im Digitalausschuss des Bundestags hagelte es am Mittwoch breite Kritik am Entwurf für das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz.
Das Gesetz soll die EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung in Deutschland umsetzen. Seit Oktober 2025 gilt die Verordnung bereits. Nun muss national geregelt werden, welche Behörden zuständig sind und welche Sanktionen drohen. Bei Verstößen sind Geldbußen bis zu 300.000 Euro oder bei größeren Unternehmen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen.
Doch genau diese Regelungen sorgen für massive Bedenken. „Die EU-Verordnung ist ein Bürokratiemonster“, sagte Professor Dr. Christoph Fiedler vom Medienverband der freien Presse in der Anhörung. Er fürchtet, dass die politische Kommunikation unnötig beschränkt wird.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die unklare Definition von „politischer Werbung“. Wann fällt eine Anzeige unter die strengen Transparenzregeln, wann nicht? Dr. Jörg Frederik Ferreau, Rechtsanwalt bei CBH Rechtsanwälte, kritisierte, der Entwurf verpasse die Chance, diesen Begriff näher zu präzisieren. „Die Leitlinien der Kommission helfen hierbei nur bedingt weiter“, ergänzte Jochen König von der Cosmonauts & Kings GmbH.
Diese Unschärfe führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger berichtete von einem konkreten Fall: Ein Verlag wollte einen Podcast mit verschiedenen politischen Akteuren bei Instagram verbreiten – die Plattform untersagte es. Verdenhalven prophezeite eine „Verarmung“ der politischen Debatte und verwies auf „enorme Haftungsrisiken“.
Besonders sensibel ist die Frage, wie die neuen Regeln mit der Pressefreiheit vereinbar sind. Professor Fiedler forderte klare Schutzvorkehrungen für Medien. Medien, die politische Werbung verbreiten, sollten auch dann nicht von der neuen Aufsichtsstelle kontrolliert werden, wenn sie Vermittlungsleistungen erbringen. Auch der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten müsse gewährleistet sein.
Die Zuständigkeiten sind ein weiterer Streitpunkt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz soll über das Targeting wachen. Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, der Digital Services Coordinator, soll Transparenzpflichten überwachen und ein Verzeichnis führen. Doch Professor Dr. Matthias Cornils von der Universität Mainz wies darauf hin, dass der Großteil der Aufsichtsbefugnisse bei den Ländern liege – eine komplexe Gemengelage.
Tahireh Audrey Panahi von der Universität Kassel schlug vor, Bußgelder erst bei wiederholten Verstößen zu verhängen, um einen abschreckenden „Chilling Effect“ zu vermeiden. Sie regte zudem einen öffentlichen Leitfaden und die Einbindung eines Beirats nach Vorbild des Digital Services Act an.
Trotz aller Kritik gibt es auch Zustimmung für das Ziel. Jochen König begrüßte, dass Vertrauen in die digitale Öffentlichkeit gestärkt werden soll. Doch die praktische Umsetzung bereitet Sorgen. Die Experten fordern deutliche Nachbesserungen, bevor das Gesetz verabschiedet wird.
Der Digitalausschuss wird die Stellungnahmen nun auswerten. Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag passieren. Die Kritik zeigt: Die Balance zwischen Transparenz und praktikabler Regulierung ist noch nicht gefunden. Für Parteien, Verbände und Medien steht viel auf dem Spiel – und für die Bürger die Frage, wie frei politische Debatten im Netz künftig noch sein können.



