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Nordländer kritisieren neues Heizungsgesetz der Bundesregierung

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung stößt bei den norddeutschen Ländern auf breite Kritik. Wie der NDR berichtet, haben die Länder fast 70 Änderungswünsche eingebracht.

Nordländer kritisieren neues Heizungsgesetz der Bundesregierung
Bild: images.ndr.de

Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Koalition ablösen soll, wird heute erstmals im Bundesrat beraten. Kern der Neuregelung ist der Wegfall der 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht für neue Heizungen. Stattdessen sollen fossile Heizungen weiter erlaubt bleiben, der Anteil klimaneutraler Brennstoffe aber schrittweise steigen.

Schleswig-Holstein, das von einer schwarz-grünen Koalition regiert wird, lehnt den Entwurf grundsätzlich ab. Das Gesetz verlangsame die Wärmewende und verlängere die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten, heißt es in einem Antrag des Landes. Zudem bestehe die Gefahr, dass nicht genug Biomasse zur Verfügung stehe, um den Anteil klimaneutraler Brennstoffe zu erhöhen – mit Folgen für Versorgungssicherheit, Klimaziele und Bezahlbarkeit. Auch Hamburg kritisiert den Entwurf: Die Stadtentwicklungsbehörde beklagt den Verlust von Steuerungsmöglichkeiten und fordert mehr Spielraum für länderspezifische Regeln. Die grün-geführte Hamburger Umweltbehörde plädiert in einem eigenen Antrag für ein Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045 – unterstützt vom niedersächsischen Umweltministerium.

Niedersachsens rot-grüne Landesregierung hat sich noch nicht auf eine einheitliche Position verständigt. Während das grün geführte Umweltministerium die sozialen Folgen für Mieter betont, setzt das SPD-geführte Wirtschaftsministerium auf Anreize wie die Förderung von Wärmepumpen statt auf Verbote. Mecklenburg-Vorpommern, wo die Grünen nicht mitregieren, begrüßt die Ablösung des Ampel-Gesetzes als technologieoffener und flexibler, sieht aber noch bürokratische Hürden. Der Bundesrat entscheidet am Vormittag, welche der fast 70 Änderungswünsche aus den Ausschüssen an die Bundesregierung weitergeleitet werden. Das Gesetz soll Anfang Juli von Bundestag und Bundesrat endgültig beschlossen werden.

Quelle: www.ndr.de