, will die bayerische Landesregierung den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) an Hochschulen grundsätzlich erlauben. Ein Kabinettsbeschluss vom 23. Juni sieht vor, dass Hochschulen KI in Studium und Lehre nicht mehr untersagen dürfen. Auch in „unbeaufsichtigten Prüfungen“ wie Hausarbeiten oder Bachelor- und Masterarbeiten soll KI generell erlaubt sein.
Die geplante Änderung des Hochschulinnovationsgesetzes sieht eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte in Prüfungsordnungen vor.
Quelle: www.faz.net



