Das Landratsamt Dillingen an der Donau hat die Gemeinderatswahl in Bachhagel für ungültig erklärt. Grund ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der geheimen Wahl: Die Wählergemeinschaft Burghagel bestimmte ihre Kandidaten bei der Aufstellungsversammlung per Handzeichen statt in geheimer Abstimmung. Die Behörde ordnete eine Nachwahl an, deren Termin noch nicht feststeht, aber vermutlich im Herbst stattfinden wird.
Bis zur Rechtskraft des Bescheids vom 8. Juli kann der bisherige Gemeinderat noch Beschlüsse fassen. Wird der Bescheid nicht innerhalb eines Monats angefochten, führt der Bürgermeister die Geschäfte der rund 2430 Einwohner zählenden Gemeinde allein weiter. Die etwa 1880 Wahlberechtigten erhalten erneut Wahlbenachrichtigungen und können Briefwahl beantragen.
An der Nachwahl dürfen nur Parteien und Wählergruppen teilnehmen, die bereits zur ursprünglichen Wahl korrekte Vorschläge eingereicht hatten. Die Wählergemeinschaft Burghagel, die im alten Rat drei von 14 Sitzen hielt, ist ausgeschlossen. Die Amtszeit des neuen Gemeinderats endet turnusgemäß am 30. April 2032.
Quelle: www.sueddeutsche.de



