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Bürokratieabbau: Gewerbe sparen 55 Millionen Euro

Die Bundesregierung hat mehrere bürokratische Pflichten für Gewerbetreibende abgeschafft. Ab dem 24. Juli 2026 entfällt unter anderem die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler.

Bürokratieabbau: Gewerbe sparen 55 Millionen Euro
Bild: Bundesregierung

Die Bundesregierung hat mehrere bürokratische Pflichten für Gewerbetreibende abgeschafft. Ab dem 24. Juli 2026 entfällt unter anderem die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler.

Das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz wurde am 23. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die einzelnen Regelungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.

Den größten Anteil daran hat der Wegfall der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler. Allein dieser Schritt entlaste die Branche um rund 44,9 Millionen Euro pro Jahr. Die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung entfällt ab dem 24. Juli 2026. Die Bundesregierung vertraut darauf, dass die meisten Gewerbetreibenden ihren Beruf verantwortungsbewusst ausüben mit eigenem Interesse daran, ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Zudem bestehe eine solche Pflicht für Makler aus anderen EU-Ländern nicht. Die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt dagegen bestehen – darauf hatte der Bundestag bei seinem Beschluss am 11. Juni bestanden.

Weitere zehn Millionen Euro spart die Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG). Ab dem 30. Juli 2026 müssen Bezirksschornsteinfeger das sogenannte Nationale Heizungslabel nicht mehr an älteren Heizungsanlagen anbringen. Die seit Januar 2017 geltende Pflicht war Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Eine Evaluation aus dem Jahr 2020 hatte jedoch gezeigt, dass die angestrebten Energieeinsparungen und der Austausch alter Heizkessel deutlich hinter den Zielen zurückblieben.

Neu eingeführt wird zudem die Ausweitung der Genehmigungsfiktion nach der Gewerbeordnung auf alle erlaubnispflichtigen Gewerbe. Sie tritt ebenfalls am 24. Juli in Kraft. Danach gilt ein Gewerbe als genehmigt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über den Antrag entscheidet.

Quelle: Bundesregierung