Die bisher unselbstständige Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung soll künftig eigenständig agieren. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, um der Stiftung größere Bedeutung und Sichtbarkeit zu verleihen. Durch die Eigenständigkeit erhält sie eine eigene verlässliche finanzielle Basis und kann ihre wichtige Aufgabe besser erfüllen.
Die Stiftung wird aus dem Gesetz zur Errichtung der Stiftung Deutsches Historisches Museum herausgelöst. Bislang war sie im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten für Kultur und Medien angesiedelt. Das Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung wurde im Juni 2021 im ehemaligen Deutschlandhaus am Anhalter Bahnhof in Berlin eröffnet.
Die Stiftung widmet sich der Erinnerung an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert in Europa und darüber hinaus. Sie versteht sich als Lern- und Erinnerungsort zu Flucht, Vertreibung und Zwangsmigration – sowohl historisch als auch gegenwärtig. Der Deutsche Bundestag hatte im Dezember 2008 das Gesetz zur Errichtung der Stiftung Deutsches Historisches Museum beschlossen, das die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung zunächst als unselbständige Einrichtung vorsah.
Quelle: Bundesregierung



