Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz soll Städten und Gemeinden mehr finanzielle Spielräume für Investitionen in Straßen, Schulen, Kitas und bürgernahe Dienstleistungen geben. Insgesamt stellt der Bund bis einschließlich 2029 rund vier Milliarden Euro bereit, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Der Deutsche Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf am 9. Juli zu, der Bundesrat am 10. Juli.
Von der jährlichen Milliarde fließen 250 Millionen Euro an finanzschwache Flächenländer, um sie bei der Bedienung kommunaler Altschulden zu unterstützen. Weitere 350 Millionen Euro jährlich entlasten ostdeutsche Länder bei Rentenzahlungen aus dem Versorgungssystem der ehemaligen DDR. Die finanzstarken Länder erhalten rund 400 Millionen Euro pro Jahr, da sie im Länderfinanzausgleich die Kosten für schwächere Länder tragen.
Hintergrund des Gesetzes sind kaputte Straßen, sanierungsbedürftige Kitas und Schulgebäude sowie eingeschränkte Servicezeiten in Bürgerbüros. Viele Kommunen in Deutschland kämpfen mit hohen Schuldenlasten und können kaum in Infrastruktur investieren. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode bereits weitere Entlastungen auf den Weg gebracht, darunter 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die vollständige Übernahme von Einnahmeausfällen der Kommunen in Höhe von rund 13,5 Milliarden Euro durch Anpassung der Umsatzsteuer-Festbeträge.
Quelle: Bundesregierung



