Der Entwurf trägt die Bezeichnung „zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ und ist als Bundestagsdrucksache 21/8410 registriert. Ziel ist es, das Genossenschaftsrecht an die fortschreitende Digitalisierung im wirtschaftlichen und privaten Rechtsverkehr anzupassen.
Konkret soll die Textform bei Genossenschaften so weit wie möglich verankert werden. Sitzungen und Beschlussfassungen sollen ebenso erleichtert werden wie die digitale Informationsversorgung der Mitglieder. Um die Rechtsform attraktiver zu machen, greift die Bundesregierung verschiedene Vorschläge aus der Praxis auf, etwa zur Behandlung investierender Mitglieder und zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit.
Zur Beschleunigung von Gründungen soll eine Datenbank über die zu beteiligenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände geschaffen werden. Zudem ist vorgesehen, die Förderungszweckprüfung durch das Registergericht zu beschleunigen und eine Regelfrist für Eintragungen in das Genossenschaftsregister einzuführen. Bei den Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften werden Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt, darunter die Klarstellung, dass die bloße Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck ist.
Quelle: Deutscher Bundestag



