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Rente mit 67,5? Was gegen die Kopplung an die Lebenserwartung spricht

Die Kommission will das Rentenalter nach 2031 mit der Lebenserwartung steigen lassen. Regierungsdaten zeigen, warum der Durchschnitt ein unsicherer Maßstab ist.

Rente mit 67,5? Was gegen die Kopplung an die Lebenserwartung spricht
Symbolbild: SHVETS production / Pexels

Die Kommission will das Rentenalter nach 2031 mit der Lebenserwartung steigen lassen. Regierungsdaten zeigen, warum der Durchschnitt ein unsicherer Maßstab ist.

Wer 1965 oder später geboren ist, wird vermutlich länger arbeiten müssen als bisher geplant. Die Alterssicherungskommission will das Rentenalter nach 2031 an die Lebenserwartung koppeln, Kanzler Friedrich Merz (CDU) hält das für notwendig. An diesem Freitag debattiert der Bundestag einen Antrag der Linken, der genau das verhindern soll. Zeit, die Zahlen hinter dem Streit zu sichten.

Was genau ist geplant?

Die Kommission, im Dezember 2025 eingesetzt, hat im Juni 33 Empfehlungen vorgelegt. Die wichtigste für den Streit: Von jedem Jahr, das die Menschen länger leben, sollen acht Monate in die Arbeitszeit fließen und vier in den Ruhestand. Nach den mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamts stiege die Regelaltersgrenze damit zwischen 2031 und 2041 von 67 auf rund 67 Jahre und 6 Monate. Jedes Alter soll mindestens fünf Jahre im Voraus feststehen. Zusätzlich soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren auslaufen; die Rente nach 35 Beitragsjahren soll erst mit 64 statt mit 63 möglich sein.

Bislang steigt die Altersgrenze nur noch bis 2031 schrittweise auf 67. Beschlossen ist die Kopplung nicht, Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Merz haben die Vorschläge aber im Juni wohlwollend aufgenommen. Der DGB lehnt Automatismus und weitere Anhebung ab, der Arbeitgeberverband BDA will lieber feste, gesetzlich festgelegte Schritte. Die Grünen unterstützen im Kern eine Reform der „Rente mit 63“, kritisieren aber, dass Altersarmut zu wenig Beachtung finde.

Warum halten die Linken die Lebenserwartung für den falschen Maßstab?

Ihr Antrag (Drucksache 21/8388) argumentiert, die Gleichung „länger leben, länger arbeiten“ sei zu simpel, weil die Lebenserwartung vom sozialen Status und von der Region abhänge. Dazu liefert eine Antwort der Bundesregierung vom März (Drucksache 21/5099) belastbare Daten. Die fernere Lebenserwartung 65-jähriger Männer stieg von 17,55 Jahren (2011/13) auf 17,94 (2017/19), fiel bis 2021/23 auf 17,50 und liegt nun bei 17,71 Jahren. Bei Frauen lauten die Werte 20,79, 21,12, 20,76 und 20,91. Der Abstand zwischen der Region mit dem höchsten und dem niedrigsten Wert wuchs bei Männern von 1,6 auf 2,0 Jahre; vorn liegt Baden-Württemberg, hinten Sachsen-Anhalt.

Die Bundesregierung bezog in dieser Antwort keine Stellung zur Kopplung und plant auch keine bessere Datenbasis zur Sterblichkeit nach Einkommensgruppen. Ein blinder Fleck: Ein Mechanismus, der an den Durchschnitt anknüpft, trifft Menschen mit körperlich belastenden Berufen und kürzerer Lebensspanne härter als Büroangestellte.

Wie sicher ist die Rechnung der Kommission?

Weniger sicher, als die glatte Zahl 67,5 nahelegt. Die Bevölkerungsvorausberechnung reicht für Männer von einem Zugewinn von zwei Jahren gegenüber 2012 irgendwann zwischen 2035 und 2056; im untersten Szenario wird selbst ein Plus von drei Jahren im gesamten Zeitraum nicht erreicht. Die Pandemie hat gezeigt, dass die Kurve auch fallen kann. Eine Kopplung würde das Rentenalter also automatisch bewegen, in Tempo und Richtung, die heute niemand verlässlich kennt. Die Kommission empfiehlt deshalb regelmäßige Überprüfungen durch das Parlament oder den Sozialbeirat.

International ist die Idee nicht exotisch: Laut OECD koppeln Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, die Niederlande, Portugal, die Slowakei und Schweden das Rentenalter zumindest teilweise an die Lebenserwartung. Deutschland hat bislang keinen solchen Mechanismus.

Unsere Einschätzung: Da Union und SPD die Linie der Kommission grundsätzlich tragen, dürfte der Linken-Antrag im Plenum keine Mehrheit finden. Wahrscheinlicher ist, dass der Streit sich auf die Details verlagert: Vertrauensschutz für ältere Jahrgänge, Ausnahmen für belastende Berufe und die Frage, ob ein Automatismus oder feste gesetzliche Schritte kommen. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor; wie schnell er kommt, ist offen.

Quellen: Bundestag (hib 789/2026), Bundestag, Drucksache 21/5099, Alterssicherungskommission: 33 Punkte, ms-aktuell

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