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Wohngeld 2027: Jetzt beantragen, bevor gekürzt wird

Heizkostenkomponente halbiert, Erhöhung gestrichen: Heute berät der Bundestag die Wohngeldreform. Welche Fristen jetzt über Ihren Betrag entscheiden.

Wohngeld 2027: Jetzt beantragen, bevor gekürzt wird
Symbolbild: Jakub Zerdzicki / Pexels

Heizkostenkomponente halbiert, Erhöhung gestrichen: Heute berät der Bundestag die Wohngeldreform. Welche Fristen jetzt über Ihren Betrag entscheiden.

Wer Wohngeld bekommt oder bald beantragen möchte, sollte nicht bis Januar warten. Die Bundesregierung will das Wohngeld ab 1. Januar 2027 spürbar kürzen; heute berät der Bundestag den Gesetzentwurf erstmals (Drucksache 21/8284). Der Entwurf ist noch nicht beschlossen, doch die Fristen, die über die Höhe entscheiden, laufen schon.

Gestrichen werden soll vor allem dreierlei: Die turnusmäßige Erhöhung zum 1. Januar 2027 fällt einmalig aus, die letzte gab es Anfang 2025. Die dauerhafte Heizkostenkomponente wird halbiert, für einen Einpersonenhaushalt von 96 auf 48 Euro, bei vier Personen sind es laut Stuttgarter Zeitung 86 Euro. Und in der Berechnungsformel steigt der Parameter „c“ um 58 Prozent, sodass Einkommen das Wohngeld schneller aufzehrt. Hinzu kommt eine Bagatellgrenze: Wer rechnerisch unter 15 Euro im Monat liegt, bekommt nichts. Die Regierung begründet das mit der Haushaltskonsolidierung und weniger Bürokratie; Ausgaben und Verwaltungsaufwand seien „in den vergangenen Jahren stark gestiegen“.

Wie viele Haushalte verlieren den Anspruch?

Hier gehen die Zahlen auseinander. Aktuell beziehen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage (Drucksache 21/7689) verlieren bis 2029 rund 238.000 Haushalte ihren Anspruch ganz, etwa eine Million behält ihn auf niedrigerem Niveau. 68.000 Haushalte würden in die Grundsicherung (SGB II) wechseln, 75.000 Rentnerhaushalte in die Grundsicherung im Alter. Bundesratsausschüsse sprechen dagegen von mehr als 380.000 betroffenen Haushalten; diese Zahl ist Kritik, keine amtliche Berechnung. Auch die Einsparungen werden unterschiedlich beziffert: Die Regierungsantwort nennt für 2027 je 738 Millionen Euro für Bund und Länder, die Bundestagsseite zum Gesetz 1,156 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt. Wir konnten die Unterschiede nicht auflösen; vermutlich liegt es an der Zählweise der Folgekosten.

Der Bundesrat hat am 25. September Stellung genommen. Er begrüßt die Vereinfachungen, warnt aber, dass Aussetzung und Heizkostenkürzung Geringverdiener schwächen und mehr Menschen in die Grundsicherung drängen könnten; zudem fordert er einen vollen Ausgleich für die Kommunen. Weil es ein Zustimmungsgesetz ist, muss die Länderkammer am Ende noch einmal zustimmen. Änderungen im Bundestag gelten als möglich.

Was heißt das für Ihren Antrag?

Nach dem Entwurf gelten Übergangsregeln, und die belohnen frühes Handeln. Ein Bescheid, der vor dem 1. Januar 2027 erteilt wurde, läuft mit dem bisherigen Betrag bis zum Ende aus, in der Regel zwölf, ausnahmsweise 24 Monate. Wohngeld wird ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird; ein Antrag vom 20. November wirkt also ab 1. November. Wird er erst 2027 entschieden, ergibt sich daraus nach dem Entwurf ein Schutz: Fällt die Neuberechnung niedriger aus, bleibt der höhere Dezember-Betrag für den Rest des Zeitraums. Wer erst im Januar beantragt, hat diesen Schutz nicht. Den Weiterbewilligungsantrag sollte man etwa zwei Monate vor Ablauf des Bescheids stellen.

Wohngeld gibt es nicht parallel zu Bürgergeld (künftig Grundsicherung). Für Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus nach § 24 kommt es daher vor allem infrage, wenn sie arbeiten oder Rente beziehen und das Einkommen niedrig ist. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises. Gegen einen Bescheid kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Entfällt das Wohngeld ganz, lohnt ein Blick auf Kinderzuschlag oder Grundsicherung; beides muss separat beantragt werden.

Unsere Einschätzung: Der Entwurf wird im Parlament vermutlich in Details nachgebessert, die Grundrichtung, also Sparen bei Heizkosten und Formel, dürfte aber bleiben. Verlassen sollte man sich darauf nicht; der Antrag in diesem Jahr kostet nichts und sichert die alten Werte.

Quellen: Bundestag, Drucksache 21/7689, Bundesregierung, Stuttgarter Zeitung, Gegen-Hartz

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