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Familienurlaub in Bayern: Bis zu 19,50 Euro Zuschuss pro Tag

Der Freistaat bezuschusst Ferien in anerkannten Familienferienstätten. Wer zu früh bucht, verliert den Anspruch – das gilt es bei Antrag und Fristen zu beachten.

Familienurlaub in Bayern: Bis zu 19,50 Euro Zuschuss pro Tag
Symbolbild: Ron Lach / Pexels

Der Freistaat bezuschusst Ferien in anerkannten Familienferienstätten. Wer zu früh bucht, verliert den Anspruch – das gilt es bei Antrag und Fristen zu beachten.

Wer in Bayern lebt, Kindergeld bekommt und ein überschaubares Einkommen hat, kann sich einen Familienurlaub mit bis zu 19,50 Euro pro Person und Tag bezuschussen lassen. Die Förderung gibt es seit Jahren, sie ist aber kaum bekannt – und sie hat eine Falle: Wer zu früh bucht, geht leer aus.

Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit Sitz in Bayreuth. Gefördert wird ein Aufenthalt in einer anerkannten Familienferienstätte – das sind meist gemeinnützige Häuser von Kirchen und Verbänden, keine Hotels und keine Ferienwohnungen. Der Zuschuss ist ein Festbetrag: bis zu 19,50 Euro je Verpflegungstag für jede Person, die mitreist, bei einem Kind mit dauerhafter Behinderung bis zu 25,50 Euro. Höchstens 90 Prozent der förderfähigen Kosten werden übernommen, mindestens zehn Prozent zahlt die Familie selbst.

Wer bekommt das Geld – und wie rechnet es sich?

Die Bedingungen im Überblick: Hauptwohnsitz in Bayern; Kindergeld für das Kind (alternativ Bezug von Bürgergeld bzw. Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag); der Urlaub dauert mindestens sechs, förderfähig sind bis zu 14 Verpflegungstage, wobei An- und Abreise zusammen als ein Tag zählen. Dazu kommt eine Einkommensgrenze, gemessen am Nettoeinkommen des vorvergangenen Jahres: 31.000 Euro für einen Elternteil mit einem Kind, 34.000 Euro für zwei Eltern mit einem Kind, jeweils plus 4.800 Euro für jedes weitere Kind. Ein Paar mit zwei Kindern liegt demnach bei 38.800 Euro. Pro Jahr wird eine Reise gefördert.

Ein Rechenbeispiel, das auch das Sonntagsblatt Bayern nennt: Vier Personen, sieben Verpflegungstage, 19,50 Euro – das ergibt höchstens 546 Euro. Der tatsächliche Betrag hängt von den Unterkunftskosten ab, denn die 90-Prozent-Grenze greift immer. Fahrtkosten, Eintritte und Nebenausgaben werden nicht erstattet. Das Geld wird erst nach der Reise überwiesen; die Familie legt die Kosten also vor.

Ungewöhnlich ist eine Bedingung: Während des Aufenthalts muss die Familie an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung teilnehmen. Gemeint sind Kurse oder Gesprächsrunden, die die Ferienstätten selbst anbieten. Wie sich die Förderung für Eltern mit ukrainischem Schutzstatus auswirkt, nennen die Behörden nicht ausdrücklich; die veröffentlichten Voraussetzungen knüpfen an Wohnsitz, Kindergeld und Einkommen an. Wer unsicher ist, fragt vorab beim ZBFS nach.

Die Reihenfolge entscheidet: erst Antrag, dann Buchung

Der Antrag geht online über das Formularportal oder schriftlich an das ZBFS – und zwar bevor die Buchung verbindlich wird. Erst nach der Eingangsbestätigung darf gebucht werden; das ZBFS empfiehlt mindestens drei Wochen Vorlauf, die Bearbeitung dauert zwei bis vier Wochen. Eine unverbindliche Reservierung bei der Unterkunft ist erlaubt. Beizulegen sind der Einkommensteuerbescheid des vorvergangenen Jahres (oder ein Einkommensfragebogen) und der Nachweis über Kindergeld beziehungsweise den Leistungsbescheid. Nach der Reise bleiben drei Monate Zeit, um Bestätigung der Unterkunft, Erklärung und Rechnung einzureichen.

Ein Blick zurück zeigt, wie sich das Programm verändert hat: 2019 lagen die Sätze bei bis zu 15 Euro pro Tag, die Einkommensgrenzen bei 19.000 Euro für Alleinerziehende und 20.500 Euro für Paare mit einem Kind; damals erhielten rund 520 Familien Zuschüsse. Heute sind die Beträge und Grenzen deutlich höher – mehr Familien können es also versuchen. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch, die Mittel sind begrenzt.

Eine Einschätzung der Redaktion: Die Förderrichtlinie nennt als Laufzeit den 31. Dezember 2026; die Seite im BayernPortal wurde im Juli 2026 aktualisiert. Ob die Rahmenvereinbarung unverändert verlängert wird, ist öffentlich nicht bestätigt – für Reisen 2027 lohnt sich ein frühes Nachfragen. Die Liste der anerkannten Häuser stammt auf der Behördenseite von 2023; als Beispiele nennt das Sonntagsblatt die Evangelische Sulzbürg bei Neumarkt und das Bildungs- und Erholungszentrum Langau bei Steingaden.

Quellen: BayernPortal (ZBFS), Förderdatenbank des Bundes, Sonntagsblatt Bayern

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